Schadensfall 7-8/2015 Verputzen will gelernt sein

Anputzleisten werden nicht verwendet, die vorgegebenen Putzkanten missachtet – seit 2013 kommt es bei Aufsatz- und Vorbaukästen vermehrt zu gerichtlichen Auseinander-setzungen, die mangelhaftes Verputzen zum Gegenstand haben. Um sich selbst aus der Schusslinie zu nehmen, sollten R+S-Betriebe nachfolgende Gewerke über die entsprechenden Richtlinien aufklären. › mehr

Schadensfall 4/2015 Geht nicht, gibt's doch

Wer den Auftrag hat, Beschattungsanlagen aus Stoff, wie zum Beispiel Senkrecht-markisen mit Seilführung, zu montieren, der sollte dabei selbstredend nicht nur höchste Präzision bei der lotgerechten Befestigung an den Tag legen, sondern sich – schon vor Beginn der eigentlichen Arbeit – die Gegebenheiten vor Ort möglichst genau ansehen. › mehr
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Schadensfall 3/2015 Rücken Sie falsche Vorstellungen zurecht

Dass Raffstores freitragend montiert einen geringen seitlichen Spalt aufweisen und geschlossene Lamellen aus einem bestimmten Winkel betrachtet nicht ganz blickdicht sind, ist für Fachhandwerker kein Geheimnis. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollten Sie auch Ihre Kunden auf diese Tatsachen hinweisen. › mehr

Schadensfall 1/2015 Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Handwerker

Die ITRS-Veröffentlichung „Richtlinien zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern“ beschreibt, was bei solchen Sicht- und Sonnenschutz-Produkten als technisch unvermeidbar gilt. Allein, so mancher Endkunde ist überrascht von Risiken und Nebenwirkungen; klären Sie ihn also rechtzeitig darüber auf. › mehr

Schadensfall 10/2014 Der Wind, das gar nicht himmlische Kind

Lassen Sie sich nicht von der Vermutung eines Kunden über eine fehlerhafte Montage nach einem Schadensfall ins Boxhorn jagen. Manchmal schlägt höhere Gewalt zu und verursacht einen Schaden trotz eingehaltener Normen und des korrekten Stands der Technik. › mehr