Schadensfall 9/2014 Bei kraftbetätigten Toren kommt es auf jeden Millimeter an

Immer wieder kommt es zu Unfällen an kraftbetätigten Toren. In den meisten Fällen enden sie glimpflich, doch manchmal verunglückt auch jemand schwer dabei. In diesem konkreten Fall ließ sich ein Junge von einem Rollgittertor hochziehen.

Der Inhaber eines Friseursalons schützt sein Geschäft jeden Abend nach Ladenschluss mithilfe eines kraftbetätigten Rollgitters. Dort verunglückte ein Junge aufgrund des mangelhaften Einbaus. - © Macal

Schadensbild

„Durch den falschen Abstand der Lichtschranken zum Torbehang klemmte sich der Junge seine Finger im Ballenbereich ein, bevor das Tor stoppte“, schildert Markus Macal, öffentlichbestellter und vereidigter Sachverständiger der HWK Düsseldorf für dasMetall bauerhandwerk und Geschäfts führer der almTor GmbH.

Schadensanalyse

Auch der Experte stellt klar: „Kraftbetätigte Tore, vor allem automatisierteRollgitter, stellen von Haus aus eine große Unfallgefahr dar.“ Diese erhöhesich noch zusätzlich signifikant, sagt Macal, wenn die Sicherheitseinrichtungen vergessen oder falsch montiert würden. Und genau das war auch im vor liegenden Fall das Problem, wie der Sachverständige analysiert. „Der verarbeitende Betrieb hat die maximalen Abstände nicht berücksichtigt. Ist der Spalt zwischen Lichtschranke und Torbehang infolgedessen zu groß, kann es passieren, dass die Gliedmaßen und der Körper eines Menschen eingezogen werden.“

Hintergrund

Aus seiner Erfahrung als Sachverständiger weiß Macal, dass fehlendes Wissen um die geltenden Regeln immer wieder solche Unfälle begünstigt. „Leider ist es immer noch so, dass sich die Metallbauer und andere ähnliche Gewerke nicht genügend mit den Regel werken auseinandersetzen.“ So komme es zu folgenschweren Fehlern beim Einbau kraftbetätigter Tore.

Lösung

Hilfreich sei das Studium der geltenden Normen, die Verarbeiter „allerdingslesen und deuten müssen“, sagt der Experte. Die DIN EN 13 2411 und ihre Unternorm, die EN 12445, beschreibenspeziell die Prüfverfahren für Tore. Dafür gibt es unter anderem die Prüfkörper A und B. Der Prüfkörper B ist ein 500 Millimeter langer Zylinder mit 50 Millimeter Durchmesser. „Dieser Prüfkörper muss flach auf das Torblatt gelegt werden und am Sturz erkannt werden“, erklärt Macal. Das bedeute, dass der Abstand zwischen Rollgitter behangund Licht schranke auf keinen Fall größer als 50 Millimetersein dürfe. Im vorliegenden Fall waren es 100 Millimeter. Auch für die Lichtschranke unter dem schließenden Tor,die für den Personenschutz zuständig ist, gibt es einenPrüfkörper. „Hier kommt Prüfkörper A zum Einsatz“, verdeutlicht der Sachverständige. Es handle sich um einen Körper, der eine am Boden liegende Person darstellen soll. Da die kleinste Kantenhöhe bei 200 Millimeter liege und der Körper in jeglicher Stellung erkannt werden muss, „darf auch die Lichtschranke nicht höher als 200 Millimeter montiert werden“.