Am Ende des Tages hängen die neuen Markisen an der Fassade, doch der Bauherr ist bedient. Er wirft dem ausführenden Unternehmen mehrere handwerkliche Mängel vor – zu Recht?
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Baut der ausführende Betrieb ein System ohne CE-Zeichen ein, ist die Gefahr groß, dass es bei der späteren Nutzung zu Problemen kommt. Im vorliegenden Fall fuhren die Rollläden erst herab, wenn der Nutzer sie von Hand etwas nach unten zog.
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Gerade noch rechtzeitig hatte ein Ehepaar einen Sachverständigen beauftragt, die neu installierte Pergolamarkise an seinem Haus auf Schäden und Mängel zu überprüfen. Durch Planungs- und Ausführungsfehler des Fachbetriebs bestand Lebensgefahr für jeden Nutzer der Anlage.
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Obwohl der Windwächter auf einen sehr niedrigen Schwellenwert eingestellt war, sollen Schäden an einer Wintergartenmarkise durch Wind entstanden sein – zumindest behauptete das der ausführende Betrieb. Eine Ausrede, um von Montagefehlern abzulenken?
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Beim Beratungsgespräch vor Ort machte der Betrieb einen zuverlässigen Eindruck – die Wünsche des Kunden nickte er als Selbstverständlichkeit ab. Die Ausführung der neuen Markise ließ dann allerdings zu wünschen übrig.
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Nach mehreren Jahren in Betrieb war das Markisentuch fleckig und wellig geworden. Hatte der Kunde die Markise unsachgemäß bei Regen genutzt oder liegt dem Schadensbild ein Montagefehler des Fachbetriebs zugrunde? Darüber stritten beide Parteien vor Gericht.
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Wenn die für die CE-Kennzeichnung vorgeschriebenen Unterlagen nicht vorliegen, hat der ausführende Betrieb immer schlechte Karten. Im vorliegenden Fall waren die Rollläden und Raffstores außerdem nicht fachgerecht montiert, so dass es zu Problemen kam.
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Wie in Ausgabe 5/2021 berichtet, hatte der ö.b.u.v. Sachverständige Jochen Lude beim Torforum auf der R+T digital aktuelle Fälle aus der Gutachterpraxis vorgestellt. Ein kurioser Fall aus seinem Vortrag: Die Toranlage erfüllte die Anforderungen der DIN EN 12453, die installierte Lichtschranke erfasste zuverlässig die darin beschriebenen Prüfkörper. Fahrzeuge erkannte die Einrichtung allerdings nicht sicher. Warum?
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Beim Torforum auf der R+T digital hatte der ö.b.u.v. Sachverständige Jochen Lude aktuelle Fälle aus der Gutachterpraxis vorgestellt. In einem Fall ging es um die nicht konsequent vorgenommene sicherheitstechnische Überprüfung eines Tiefgaragentores: Die defekte Rot-Ampel machte es für Autofahrer unvorhersehbar, wann das Tor mit dem Schließvorgang beginnt – in einem Fall kam es zum Schaden.
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Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende – das muss sich der Bauherr im vorliegenden Fall gedacht haben: Bei der Montage der gewünschten Raffstores hatte der ausführende Betrieb so gar kein glückliches Händchen.
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