Schadensfall 11/12-21 Markise falsch geplant und montiert

Beim Beratungsgespräch vor Ort machte der Betrieb einen zuverlässigen Eindruck – die Wünsche des Kunden nickte er als Selbstverständlichkeit ab. Die Ausführung der neuen Markise ließ dann allerdings zu wünschen übrig.

Der ausführende Betrieb hatte die Kassettenmarkise über Leimholz-Blöcke an den Sparren befestigt. - © Santner

Der Kunde hatte den Fachhändler beauftragt, an seinem Haus eine Kassettenmarkise zu installieren. Nachdem der Betrieb die Montagesituation besichtigt hatte, vereinbarten beide Parteien die Details: Die Markise sollte mit Funk und Windsensor ausgestattet sein. Die Befestigung sollte an den Dachsparren erfolgen – und zwar so, dass sich der Insektenschutzrahmen der hinter der Markise befindlichen Tür um mindestens 90 Grad öffnen lässt.

Mängelanzeige

Die ausgeführte Leistung entsprach nach Ansicht des Kunden nicht den Vorgaben. Er beschwerte sich beim Händler und listete diverse Mängel auf: Die Art und Weise der Montage kam dem Kunden merkwürdig vor – der Betrieb befestigte die Markise über Leimholz-Blöcke der Maße 160 mal 160 mal 160 Millimeter (unbehandeltes Fichtenleimholz) an den Sparren.

Des Weiteren lieferte der Händler die Markise mit einem konventionellen statt einem Funkantrieb. Der Insektenschutz-Drehrahmen an der dahinterliegenden Tür ließ sich nur einen Spalt öffnen – der Durchgang an der Markise war mit 1.580 Millimeter viel niedriger als vereinbart. Es fehlten auch sämtliche Unterlagen: Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitung sowie die Unterlagen gemäß der EN 13561.

Reaktion des Fachbetriebs

Der Kunde forderte den Händler auf, die Mängel zu beseitigen. Dieser räumte nur ein, dass die Funkfernbedienung und der Windsensor fehlen. Die Teile lieferte er nach, einbauen sollte sie indes der Elektriker des Kunden. Die weiteren Mängel bestritt der Betrieb. Er behauptete, die Ausführung mit dem Endkunden so besprochen zu haben. Da sich beide Parteien nicht einigen konnten, landete der Fall vor Gericht.

Schadensbild und -analyse I

Dem hinzugezogenen Sachverständigen fiel beim Vor-Ort-Termin unmittelbar auf, dass die Markise nicht fachgerecht an den Dachsparren befestigt war. Die Markisenbreite muss bei Dachsparrenmontage exakt auf die Sparrenmaße abgestimmt sein. Dies war hier nicht der Fall.

Die in der IVRSA-Richtlinie zur technischen Beratung, zum Verkauf und zur Montage von Gelenkarmmarkisen angegebenen Vorgaben zur Montage auf Dachsparren berücksichtigte der Betrieb überhaupt nicht. Die Montage auf Dachsparren hat mit Schwertern bzw. geeigneten Kontraktionen an den Sparren zu erfolgen. Als Befestigungsmittel werden idealerweise Gewindestangen mit Scheibendübel durch den Sparren geschraubt.

Schadensbild und Schadensanalyse II

Der Insektenschutz-Drehrahmen ließ sich nur einen Spalt öffnen, weil die Kassette der Markise im Weg war. Die Durchgangshöhe war sehr niedrig. Nach Ansicht des Sachverständigen wäre es besser gewesen, die Markise mit speziellen Konsolen auf dem Dach zu montieren.

Die Komponenten der Steuerung befanden sich vor Ort. Allerdings sah sich der Elektriker ohne weitere Angaben außerstande, diese einzubauen, geschweige denn einzustellen.

Bewertung

Das Fazit des Sachverständigen fällt ebenso eindeutig wie vernichtend aus: So kann man Beratung, Verkauf und Montage von Markisen nicht machen. Es ist sorgfältig nach den Richtlinien vorzugehen. Beratung und Montage müssen sauber abgewickelt werden.