Schadensfall 7-8-22 Nur teilweise korrekt befestigt

Am Ende des Tages hängen die neuen Markisen an der Fassade, doch der Bauherr ist bedient. Er wirft dem ausführenden Unternehmen mehrere handwerkliche Mängel vor – zu Recht?

An dieser Konsole ist der Gewindeüberstand von drei der vier Ankerstangen zu kurz. Die Befestigungsmuttern, hinter denen kleine Unterlegscheiben eingesetzt sind, liegen nicht korrekt auf. Ebenfalls erkennbar ist ein waagerechter Markierungsstrich an der Fassade. - © Driesen

Der Bauherr hatte einen Fachbetrieb beauftragt, an der gartenseitigen Fassade seines Hauses zwei motorisierte Halbkassettenmarkisen zu installieren. Kurz nachdem die Anlagen geliefert waren, hingen sie auch schon an der Wand: links, von innen gesehen, eine fünf Meter breite Markise, unmittelbar daneben eine vier Meter breite Anlage – beide mit einem Ausfall von dreieinhalb Meter.

Mängelliste des Bauherrn

Mit der Ausführung des Montagebetriebs war der Auftraggeber nicht zufrieden. Er hatte den Einbau vor Ort verfolgt und rügte anschließend mehrere Mängel: Die Markisen seien nicht richtig befestigt. Die rechte Markise lasse sich nicht betätigen. Obendrein hätten die Monteure mit ihren Markierungsstrichen die Fassade verunreinigt und durch die fehlerhafte Befestigung die Markisen beschädigt.

Da sich der ausführende Betrieb nicht gesprächsbereit zeigte, kam es, wie es kommen musste: Der Fall landete vor Gericht. Der hinzugezogene Sachverständige sollte klären, ob und inwiefern tatsächlich Mängel vorliegen.

Schadensbild und -analyse I: Abstand zur Konsole

Beim Vor-Ort-Termin vermaß der Sachverständige zunächst an beiden Markisen die Abstände zwischen Konsolenende und Beginn der Armhalterung. Dabei stellte er fest, dass die Abstände an der rechten Markise mit 147 Millimeter (Antriebsseite) bzw. 95 Millimeter (Gegenseite) die vom Hersteller maximal zugelassenen 70 Millimeter überschreiten.

Der Bauherr machte zwar darauf aufmerksam, dass der Montagebetrieb nachträglich Einschieblinge einbrachte, um das Markisentragrohr zu stabilisieren und den über die Herstellervorgabe hinausgehenden Abstand als statisch zugelassen abzusichern. In der Montageanleitung war von diesen Bauteilen allerdings nichts zu lesen – auch die mehrmalige Nachfrage beim Hersteller lieferte keine Erkenntnisse über deren zulässige Verwendung. Des Weiteren hielt der Sachverständige in seinem Gutachten fest, dass die Markisentragrohre nur an drei der insgesamt fünf Konsolen mit allen vier Schrauben gesichert sind. An zwei Konsolen erfolgte jeweils nur eine Verschraubung – somit fehlen insgesamt sechs Befestigungsschrauben. Auch die Abdeckkappen für die Schrauben sind an diesen Konsolen nicht vorhanden.

Schadensbild und -analyse II: Elektrischer Anschluss

Weitere Feststellungen: An der Fassade sind waagerechte Markierungsstriche erkennbar. Und: Bei der rechten Markise liegt das Motorkabel verklemmt hinter den Profilen. Der elektrische Anschluss wurde nicht hergestellt, so dass sich die Anlage weder aus- noch einfahren lässt.

Als Nächstes wurden die beiden Markisen ausgehängt, so dass der Sachverständige die an der Wand verschraubten Konsolen begutachten konnte.

Schadensbild und -analyse III: Gewindeüberstand

Hierbei stellte er unterschiedliche Ausführungen hinsichtlich der Befestigung fest: Zum Teil sind die Gewindestangen zu kurz, so dass die Befestigungsmuttern nicht korrekt aufliegen. Zum Teil ragen die Gewindestangen über die Muttern hinaus. An der linken Markise sind die Befestigungsgewinde teilweise so lang, dass sie am Rückblech des Markisenkastens anliegen. Die Aluminiumoberfläche ist dort beschädigt.

Ebenfalls uneinheitlich: Teils kommen kleine Beilagscheiben zum Einsatz, teils finden sich große, dickwandige und stahlverzinkte Unterlegscheiben. An manchen Gewindestangen sind keine Unterlegscheiben eingesetzt.

Schadensbild und -analyse IV: Kontermuttern im Mauerwerk

Zuletzt wurden beim Vor-Ort-Termin die fünf Markisenkonsolen abgeschraubt. Der Sachverständige konnte daraufhin die Gewindestangen genauer untersuchen. Beispielhaft stellte er an einer der Konsolenpositionen fest, dass der Gewindeüberstand der M10 Edelstahl-Gewindestangen zwischen neun und 15 Millimeter beträgt.

Die weitere Analyse ergab, dass an der Mehrzahl der Gewindestangen die zwingend erforderlichen Kontermuttern und Unterlegscheiben fehlen. Die Monteure hätten diese hinter den Konsolen in das Mauerwerk einarbeiten müssen, um eine Kraftübertragung auf die nicht tragende Verblendschale zu vermeiden. Um die Länge der eingearbeiteten Gewindestangen zu ermitteln, versuchte der Sachverständige diese probehalber an mehreren Stellen herauszudrehen.

Schadensbild und -analyse V:Länge der Gewindestangen

Einfach zu entnehmen war eine Gewindestange mit der Länge von zirka 138 Millimeter und eine weitere mit der Länge von 416 Millimeter. Die Gewindestange an der linken Konsole der linken Markise ist damit zu kurz – sie ist im nicht tragenden Mauerwerk verankert. Ob die Monteure die restlichen Gewindestangen dem Mauerwerk entsprechend lang genug ausgeführt und fachgerecht eingeklebt haben, konnte der Sachverständige nicht nachprüfen.

Lösung: Neumontage erforderlich

Die Befestigung der Markisen ist nicht fachgerecht erfolgt. Aufgrund der festgestellten Mängel, wie z.B. teils fehlender Kontermuttern im Mauerwerk, teils zu kurzer Gewindestangen an den Muttern, teils zu kurzer Gewindestangen im Mauerwerk sowie teils falsch angeordneter Konsolenabstände, ist aus Sicht des Sachverständigen eine komplette Neumontage beider Markisen vorzunehmen, um eine fachgerechte Ausführung zu erreichen. Das beinhaltet auch den elektrischen Anschluss der Markisen. Als Kosten für die Neumontage veranschlagt der Sachverständige zirka 2.500 Euro zzgl. MwSt. Hinzu kommen Kosten für die anfallenden Fassadenarbeiten, für das Ausbessern der Kratzer auf der Aluminiumoberfläche der Markise sowie ggf. für die Elektroarbeiten.

Auf der sicheren Seite

Gerade bei der Befestigung kommt es auf eine sorgfältige und durchgehend fachgerechte Ausführung an. Es reicht nicht, nur teilweise korrekt zu arbeiten. Im vorliegenden Fall muss der Montagebetrieb für die nachlässige Ausführung die Konsequenzen tragen.