Schadensfall Wo kommt denn das Streulicht her?

Bei der vorliegenden Montage von Dachfenster-Rollläden ging vieles schief. Sogar das falsche Produkt verbaute der ausführende Betrieb, auf das CE-Zeichen war in diesem Fall kein Verlass.

Beim Öffnen des unteren Dachfensters bleibt der Rollladenkasten an der Führungsschiene des oberen Rollladens hängen. - © Hochmuth

An den beiden übereinanderliegenden Dachfenstern seines Wohnhauses hatte der Auftraggeber Rollläden anbringen lassen. Zufrieden war er mit der Leistung des ausführenden Betriebs nicht. Er reklamierte, dass die Optik des unteren Rollladens von der des oberen abweiche. Der Rollladentyp entspreche nicht der Bestellung. Auch gehe von dem angebrachten Blechaufsatz mit scharfen Kanten eine erhebliche Verletzungsgefahr bei Reinigungsarbeiten aus. Ferner seien beide Rollläden mangelhaft, da sie den dahinterliegenden Raum nicht komplett verdunkelten. Der Fall landete vor Gericht.

SCHADENSBILD I

Beim Vor-Ort-Termin schloss der hinzugezogene Sachverständige zunächst am oberen Fenster den Rollladen. Es ließ sich beobachten, dass im unteren Bereich des Fensters Streulicht einfällt. Der Grund: Den Halter für die Aufnahme der seitlichen Führungsschiene hatten die Monteure zu weit unten angeschraubt. Der Abstand zwischen der Dichtlippe im unteren Querprofil und dem Fensterprofil beträgt 13 Millimeter. Das dadurch einfallende Streulicht verhindert die Abdunkelung des Raumes. Darüber hinaus stellte der Sachverständige fest, dass der Rollladenkasten des unteren Dachfensters beim Öffnen des Fensters an der Führungsschiene des oberen Rollladens hängenbleibt.
Beim unteren Fenster fiel im seitlichen Bereich des geschlossenen Rollladens ebenfalls Streulicht ein. An das öffenbare Fenster schließt hier ein feststehendes Lichtband an. Der Dachfenster-Rollladen ist im Bereich des Lichtbands durch einen Gehrungsschnitt getrennt. An der beweglichen seitlichen Rollladenführungsschiene hatten die Monteure ein Überlappungsblech und ein seitliches Dichtungsprofil eingezogen. Wie der Sachverständige feststellte, ist das Dichtungsprofil unterschiedlich lang. Am Lichtband wiederum hatte der ausführende Betrieb einen Festrahmen mit seitlichen Führungsschienen direkt am Fensterblech befestigt. Durch den geschlossenen Aluminiumrahmen kann Regenwasser nicht kontrolliert ablaufen. Auch ist es nahezu unmög lich, die Führungsschienen sauber zu halten. Wartungs- und Reinigungsarbeiten sind nur eingeschränkt möglich.

SCHADENSBILD II

Die eingebauten Dachfenster-Rollläden sind in ihrer Bauweise und in ihrem Aussehen nicht gleich. Gemäß den Unterlagen, die der Sachverständige von den beiden Parteien erhielt, handelt es sich nur bei dem oberen Rollladen um den bestellten Typ. Beim unteren Rollladen möchte die CE-Kennzeichnung zwar glauben machen, dass es sich um den gleichen Typ wie oben handelt. Dies kann aber nach Ansicht des Sachverständigen nicht stimmen, da in den übermittelten Unterlagen die verbaute Form und Größe nicht aufgeführt sind.

SCHADENSANALYSE

Durch die mangelhafte Montage der Rollläden kommt Licht in den Raum. Beim oberen Fenster von unten – dieser Rollladen ist falsch montiert bzw. entspricht nicht der vorhanden Fenstergröße; er ist mindestens zehn Millimeter zu lang. Beim unteren Fenster fällt Licht von der Seite ein – durch falsche seitliche und teilweise zu kurze Dichtungslippen. Auch ist beim unteren Rollladen durch den Einbau des Aluminiumrahmens keine Reinigung möglich. Ebenso kann Regenwasser in diesem Bereich nicht abfließen. Das dann stehende Wasser führt zu Beschädigungen am Dachfenster und dem darunterliegenden Raum. Darüber hinaus handelt es sich unten nicht um den gleichen Rollladen-Bautyp wie oben.

LÖSUNG

Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass beide Dachfenster-Rollläden zu demontieren und durch neue Anlagen zu ersetzen sind. Für den Rückbau der Rollläden kalkulierte er überschlägig Kosten in Höhe von zirka 1.095 Euro.