Probleme mit dem Zip-Screen Wenn der Reißverschluss nicht schließen will

Ein Ehepaar hatte von einem Fachbetrieb ein großflächiges Terrassendach mit insgesamt vier Zip-Anlagen montieren lassen. Als eine der Senkrechtmarkisen nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte, ging die Suche nach dem Fehler los.

Der Zip-Screen läuft nicht innerhalb der Führungsschiene.
Es hat nicht Zip gemacht: Der Screen läuft nicht innerhalb der Führungsschiene. - © Hochmuth

Ein Ehepaar hatte auf der Terrasse seines Einfamilienhauses eine große Überdachung mit insgesamt vier Zip-Markisen installieren lassen. Die Freude darüber währte allerdings nicht lange. Bereits kurz nach Abschluss der Arbeiten funktionierte eine der angebrachten Markisen nicht mehr ordnungsgemäß. Die Auftraggeber bemängelten, dass der Stoff nicht fachgerecht auf- und abrolle. Er verziehe sich, staue sich auf und verklemme. Sie schlossen nicht aus, dass der Markisenstoff auch reißen könne.

Da mit dem ausführenden Betrieb keine Einigung zu erzielen war, landete der Fall vor Gericht. Der hinzugezogene Sachverständige sollte klären, ob die Montage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und was die Ursache der Mängel ist.

Schadensbild und -analyse I:Inlay im oberen Teil verbogen

Als der Sachverständige beim Vor-Ort-Termin die beanstandete Markise per Handsender nach unten fuhr, stellte er fest, dass der Screen-Stoff, an dessen Seiten die Zip-Reißverschlüsse per Ultra­schall aufgeschweißt sind, nicht im sog. Inlay läuft. Dabei handelt es sich um eine Einlage aus Kunststoff, die den Reißverschluss innerhalb der seitlichen Schienen führen soll.

Die Analyse ergab, dass das Inlay im oberen Teil bei zirka 80 Millimeter nach innen gebogen ist, wodurch der Reißverschluss der Zip-Markise nicht richtig formschlüssig eingeführt wird.

Schadensbild und -analyse II: Reißverschluss mangelhaft befestigt

Das gleiche Problem stellte der Sachverständige im Rahmen des Ortstermins an einer weiteren, zuvor nicht beanstandeten Markise fest, während die übrigen zwei Zip-Anlagen ohne Mangel waren.

Bei der zweiten auffälligen Anlage ist neben dem verbogenen Inlay außerdem der Reißverschluss nicht richtig an der Endleiste der Markise befestigt. Auch dadurch wird dem Sachverständigen zufolge der Reißverschluss nicht richtig eingeführt.

Ergebnis

Die Mängel an den beiden Zip-Markisen sind dem Sachverständigen zufolge auf die verbogenen Inlays sowie auf die mangelnde Befestigung des Reißverschlusses an der Endleiste zurückzuführen. Im ersten Fall handelt es sich nach seinen Angaben um einen Mangel aufseiten des Herstellers, mit welchem er im Anschluss an den Ortstermin auch Kontakt aufgenommen hat in der Sache. Im zweiten Fall sei es ein Mangel, den die ausführende Firma zu verantworten habe.

Lösung

Um die festgestellten Mängel fachgerecht zu beseitigen, sind die vorhandenen Inlays durch neue zu ersetzen. Außerdem ist die Befestigung des Reißverschlusses an der Endleiste anzupassen. Als Kosten veranschlagt der Sachverständige insgesamt zirka 500 Euro. Der Hersteller ist nach seinen Angaben bereit, die neuen Inlays kostenfrei zu liefern.

So sind Sie auf der sicheren Seite

Marc Hochmuth ist ö.b.u.v. Sachverständiger der Handwerkskammer Mannheim für das Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk und Mitglied im Arbeitskreis der Sachverständigen beim Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS).

"Der Fachbetrieb selbst hat im vorliegenden Fall eine solide Arbeit abgeliefert. Schade, dass es dann wegen eines schlichten Inlays zum Rechtsstreit kommen musste. Was die Haftung in der Lieferkette und etwaige Regressansprüche angeht, sei auf § 439 Abs. 3 BGB und § 445a BGB verwiesen."