Beratung zur U-Wert-Berechnung So können Hersteller von Rollladenkästen ihre Marktposition verbessern

Bei der Produktgruppe Rollladenkästen hat es hinsichtlich der Anforderungen an Bauprodukte einige gesetzliche und normative Änderungen gegeben, die durch das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes GEG sowie dessen Verweise auf das Beiblatt 2 der DIN 4108 entstanden sind. Hersteller von Rollladenkästen können die geänderten Anforderungen zur Wärmebrückenberechnung zu ihrem Vorteil nutzen.

Wärmestromdichtefeld zur Berechnung beim Prüfzentrum für Bauelemente (PfB), mit freundlicher Genehmigung der Denk Rolladentechnik - © PfB

Welche gesetzlichen Neuerungen gibt es?

Das Ziel des 2020 eingeführten GEG ist es, den sparsamen Einsatz von Energie zu fördern und den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu mindern. Betrachtet wird dabei der rechnerische Heizwärmebedarf. Die Minderung des Bedarfs an Heizenergie kann auch im Bereich der Gebäudehülle erfolgen, da u.a. die Transmissionswärmeverluste in der Bilanzgleichung des Heizwärmebedarfes nach DIN V 18599 betrachtet werden.

Mit der Einführung des GEG wurden auch bestehende Regelungen zur Ausstellung von Energieausweisen geändert. Nicht nur die Ausstellung von Energieausweisen ist nun weitestgehend verpflichtend, auch Förderprogramme wie z.B. die KfW orientieren sich an der wärmetechnischen Ausführung der Gebäudehülle. Hier können sich Hersteller mit ihren Rollladenkästen profilieren.

Welche Regelungen betreffen die Rollladenkästen?

Spezifische Maximalwerte für den Wärmedurchgang von Rollladenkästen wurden im GEG nicht festgelegt, da diese nunmehr als Einbauteil von Außenwänden betrachtet werden. Diese dürfen in ihrer Gesamtheit nach GEG allerdings bei Nichtwohngebäuden einen U-Wert von 0,35 [W/(m2K)], und bei Wohngebäuden einen U-Wert von 0,28 [W/(m2K)] nicht überschreiten.

Bezüglich der Wärmebrückenbetrachtung im Rahmen der Erstellung von Energieausweisen wurde ein mehrstufig hybrides Verfahren zur Feststellung des Wärmebrückenzuschlags ∆UWB in Bezug auf die Ausführungsbeispiele aus DIN 4108 Beiblatt 2 eingeführt. Ebenfalls werden diese Ausführungsbeispiele nunmehr in die Kategorien A und B gegliedert. Im Fall der auf Rollladenkästen bezogenen Beispielen entsprechen die Kategorien A den in DIN 4108 Beiblatt 2: 2006-03 und B den in DIN 4108 Beiblatt 2: 2019-06 aufgeführten Ausführungsvarianten.

Pauschalisierte Wärmebrückenzuschläge können ∆UWB durch den Nachweis der Gleichwertigkeit einer entsprechenden Kategorie um mehr als 50 Prozent reduziert werden. Details ohne einen Gleichwertigkeitsnachweis müssen mit einem Zuschlag ∆UWB von pauschal 0,10 [W/(m²K)] veranschlagt werden. Durch eine Zuordnung in die Kategorie A wird dieser Zuschlag auf 0,05 W/(m²K), durch eine Zuordnung zu Kategorie B sogar auf 0,03 W/(m²K) reduziert, wenn alle in der Betrachtung relevanten Bauteile der entsprechenden Kategorie zugeordnet werden können.

Noch größeres Einsparpotential bezüglich des rechnerischen Transmissionswärmeverlustes bietet, bei Einhaltung der in den Ausführungsbeispielen angegebenen Konstruktionsweisen angrenzender Bauteile, eine detaillierte Betrachtung des längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten ψ. In diesem Fall können die pauschalisierten Wärmebrückenzuschläge durch den tatsächlichen längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten, multipliziert mit dessen Länge, ersetzt werden.

Eine U-Wert-Berechnung beispielsweise vom PfB Prüfzentrum für Bauelemente ermöglicht die Minimierung der Wärmebrückenzuschläge. Dies ist heute oftmals entscheidend, um die gesetzlich geforderten wärmetechnischen Grenzwerte für Außenwände bei wirtschaftlicher Konstruktion derselben einhalten zu können.

Welche Folgen haben die geänderten Rahmenbedingungen?

Da Energiebilanzierungen nun in nahezu jedem Fall gefordert sind, werden oft schon im Zuge der Planungsarbeiten Strategien entwickelt, den Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle im Nachweis zu minimieren, da an dieser Stelle großes Einsparpotential in Bezug auf den rechnerischen Heizwärmebedarf vorhanden ist. Energieplaner und Berater werden daher schon früh in die Planung von Konstruktion und Bauelementen eingebunden.

So gewinnen neben den klassischen Kennwerten USB und fRsi vor allem die Klassifizierung und detaillierte Betrachtung, samt der resultierenden ψ-Werte, der Ausführungsbeispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2 an Relevanz, da die relevanten wärmetechnischen Kennwerte von Rollladenkästen nunmehr nicht ausschließlich auf das Bauteil selbst bezogen sind, sondern dieses vor allem in Kombination mit den angrenzenden Bauteilen betrachtet werden muss.

Die Angabe der nun zusätzlich relevanten wärmetechnischen Kennwerte bezüglich der Ausführungsbeispiele von Herstellerseite kann also ein entscheidender Faktor für die Wahl des verwendeten Bauprodukts sein - sowohl von Seiten der Energieplaner als auch von Seiten der Bauherren - da der Wärmebrückenzuschlag bei der Wahl geeigneter Bauprodukte deutlich minimiert wird. Auch in Bezug auf Rollladenkästen dient die Angabe von wärmetechnischen Planungskennzahlen, über die ohnehin geforderten Werte hinaus, mittlerweile nicht nur der Einschätzung der Vergleichbarkeit der verschiedenen Bauprodukte, sondern entscheidet auch über die Platzierung der Bauelemente am Markt.

Was bieten Prüfstellen wie das PfB?

Das PfB Prüfzentrum für Bauelemente bietet detaillierte rechnerische Ermittlung der wärmetechnischen Kennwerte. Neben USB und fRsi wird hierzu rechnerisch die Gleichwertigkeit von Bauprodukten in den Einbausituationen entsprechend der Ausführungsbeispiele der Kategorien A und B gemäß DIN 4108 ermittelt. Dies bietet den Vorteil, dass der Wert der pauschalen Veranschlagung des reduzierten Wärmebrückenzuschlags dem Kunden bekannt ist und die Produkte sich in das energetische Gesamtkonzept des geplanten Objekts einfügen.

Darüber hinaus werden detailspezifische Ψ-Werte bezüglich ihrer Bauteile ermittelt (Ψref,det). Diese können bei entsprechender Ausführung der Details der angrenzenden Bauteile ohne pauschalisierten Wärmebrückenzuschlag mit den tatsächlichen Produktwerten in die Bilanzierung aufgenommen werden. Mit Angabe dieser Werte können Hersteller dem Endkunden eine erhebliche Aufwandsminderung in der Ermittlung der Eingangswerte zur Erstellung des Energiepasses und der Energiebilanzen für Fördermittelanträge ermöglichen. Die Ermittlung genannter Kennwerte ist also nicht ausschließlich für Energieplaner relevant, sondern bietet auch Herstellern eine Bestätigung der Eigenschaften ihrer Produkte und einen Wettbewerbsvorteil. Das PfB Prüfzentrum für Bauelemente bietet zur Verbesserung der Marktpositionierung von Herstellern eine unverbindliche Beratung zur U-Wert-Berechnung an.