Baden-Württembergischer Handwerkstag Meisterbrief: Gutes Signal aus dem Bundestag

Im Bundestag konstituiert sich heute eine Arbeitsgruppe, die sich mit dem Prüfauftrag für die Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs befassen wird. Konkret soll die Gruppe Vorschläge für eine mögliche Rückführung von zulassungsfreien Handwerken in die Anlage A, zu der zulassungspflichtige Gewerke gehören, erarbeiten. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt den Start der Arbeitsgruppe.

Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold begrüßt die neue Arbeitsgruppe der Koalition. - © BWHT

„Gut, dass nun geprüft wird, ob und wie sich für einzelne Berufsbilder der Meisterbrief wieder einführen lässt“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. „Ein Meisterbrief bietet einen Qualitätsstandard, an dem sich die Kunden orientieren können und sorgt so für Verbraucherschutz.“ Außerdem wisse der BWHT, dass Betriebe, die von einem Meister geführt werden, durchschnittlich länger am Markt seien und mehr ausbildeten. Sie trügen stärker zur Zukunftssicherung des Handwerks bei.

Gründlichkeit vor Schnelligkeit

Bei der Novelle der Handwerksordnung 2004 hatte die rot-grüne Bundesregierung die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft. Seitdem benötigen zum Beispiel Raumausstatter oder Fliesenleger keinen Meistertitel mehr, um sich selbstständig zu machen. Bei den nun anstehenden Beratungen gehe aber Gründlichkeit vor Schnelligkeit, mahnt Reichhold: „Änderungen an der Handwerksordnung sollten nicht leichtfertig beschlossen werden.“ Entscheidend sei zum einen die Rechtssicherheit. Zum anderen müsse klar sein, wie mit den aktuell am Markt vertretenen Betrieben verfahren werde, denn diese dürften nicht benachteiligt werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat dazu begleitend ein juristisches und ein volkswirtschaftliches Gutachten beauftragt. Das Rechtsgutachten liegt mittlerweile vor und wird zunächst intern beraten, bevor die Veröffentlichung erfolgt.