Schadensfall 9/2016 Kurze Schienen haben hohe Kosten

Was der Handwerker verspricht, muss er in der Ausführung auch halten. In diesem Fall reichten kleine Ungenauigkeiten für Probleme der zugesagten Leistung – was den Betrieb einen ordentlichen Betrag für die Nachbesserung kostete.

Die Schienen der Rollläden waren unterschiedlich lang. - © Santner

Ein privater Kunde entschied sich für die Sanierung seines Hauses. Er bestellte bei einer Fensterfachfirma Fenster, Fensterbänke und Rollläden inklusive Insektenschutz. Weil der Auftraggeber großen Wert auf die Abdunklung seiner Räume legte, wählte er das Produkt Rollladen. Die Fensterbänke lieferte der Fachbetrieb stranggepresst in Aluminium. Bei allen Produkten hatte sich der Kunde für die Farbe 9016 entschieden. Die Rollläden hatte die ausführende Firma beim Lieferanten mit eingebautem Führungsschienenabschluss von der Höhe her so bestellt, dass diese mit der Stockunterkante abschließen.

Schadensbild

Nach der Montage reklamierte der Auftraggeber einen aus seiner Sicht gravierenden Mangel der Rollladenkonstruktion: Die Elemente erreichten nicht die im Beratungsgespräch zugesicherte Abdunklungsfunktion und seien deshalb für seinen Einsatzanspruch ungenügend. Bei der Besichtigung vor Ort stellte der Sachverständige folgende Situation fest: Die Schienen hatte der Verarbeiter unterschiedlich in der Höhe montiert. Die Bauteile endeten teilweise mit der Stockunterkante, ragten bei einigen Fenstern allerdings auch über die Stockunterkante hinaus.

Schadensanalyse

Die Abstände der Fensterbank bis zum Ende der Unterschiene des Rollladens betrugen bis zu zirka 25 Millimeter und ließen in Verbindung mit den tiefen Führungsschienen durch die installierten Insektenschutzrollos sehr viel Licht in den Raum fallen. Die weiße, stark reflektierende Oberfläche der Fensterbank verstärkte diesen Effekt. Der Kunde bemängelte diesen Zustand nach Einschätzung des Gutachters zu Recht.

Hintergrund

Rollläden müssen in dieser Einbausituation nach der Richtlinie für Anschlüsse an Fenster und Rollladen der Berufsverbände Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg und Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz sowie der Arbeitsgemeinschaft
Fensterbank in Österreich einen Abstand zur Fensterbank von fünf bis maximal acht Millimeter aufweisen. Der Fachbetrieb sollte die Rollläden nach dem Einbau der Fenster und Fensterbank messen und bestellen. In ihrem Prospekt verwies die Herstellerfirma auf die gute Abdunklung von Rollläden als eines der Haupteinsatzgebiete. Die Technische Richtlinie 121 des BVRS weist speziell auf den Abstand der Führungsschiene zur Fensterbank hin. Die Richtlinie nennt auch Details zu allfälligen Lichteintritten z.B.
durch Streulicht. Bei der in diesem Fall verbauten Führungsschienentiefe hätte der ausführende Betrieb einen Schrägschnitt einsetzen sollen.

Lösung

Als Lösung des Problems schlug der Sachverständige eine einfache, aber klare Regelung vor: Die Firma musste die Führungsschienen noch mal neu bestellen und die Rollläden richtig einbauen. Für den Unternehmer fielen Kosten von zirka 1.000 Euro netto auf eigene Kosten an.