Mitteilung von ITRS und IVRSA Ist motorisierter Sonnenschutz EAR-meldepflichtig?

Aufgrund vermehrter Nachfragen von Mitgliederbetrieben veröffentlichte der ITRS gemeinsam mit dem IVRSA-Vorstand eine Newslettermeldung zum Elektro-Altgeräte Register (EAR) und motorisiertem Sonnenschutz wie Markisen, Raffstoren und Rollläden.

Der ITRS und IVRSA äußerte sich zur Frage, ob u.a. motorisierte Markisen als EAR gelten. - © Kellner

"Aufgrund vermehrter Mitgliederrückfragen informieren wir Sie in Rücksprache mit dem IVRSA-Vorstand zum Thema ,EAR-Meldungen für Elektroaltgeräte' wie folgt: Aus Sicht der IVRSA handelt es sich bei kompletten, ausrangierten Markisen, Raffstoren, Rollläden etc. nicht um Elektroschrott, auch wenn sie kraft-, also motorbetätigt werden", heißt es in einer Newsletter-Mitteilung des ITRS.

Steuerung lässt sich von Sonnenschutz lösen

Die Begründung der Verbände sei, dass bei all diesen Produktgruppen sich alle elektronischen / elektrischen Komponenten (Motor, Steuerung, Beleuchtung, Heizstrahler, Kabel, etc.) mit Hilfe haushaltsüblicher Mittel (Schraubendreher, Akku-Schrauber, Zange, etc.) vom Sonnenschutzprodukt trennen lassen würden. Daher seien ausschließlich jene elektronischen / elektrischen Komponenten als Elektroschrott zu behandeln. "Sehen Sie daher bitte unbedingt davon ab, irgendwelche Elektroschrott-Mengen für Komplettprodukte im EAR anzumelden. Nur so kann eine brancheneinheitliche Betrachtung Dritter gewährleistet werden", heißt es weiter in der E-Mail.

Nur elektronische Bauteile sind elektronische Bauteile

Ausschließlich die elektronischen / elektrischen Komponenten des Sonnenschutzproduktes sind als Elektroaltgeräte zu behandeln. Hier erfolge die Meldung an das EAR allerdings bereits durch den Inverkehrbringer, im Regelfalle den Hersteller jener Komponenten.