Schadensfall Bedienungsanleitung: Lektüre hätte Tausende Euro gespart

Wenn der Kunde nicht weiß, dass er seine PVC-Rollläden bei Sonneneinstrahlung nicht komplett schließen soll, ist der Schaden vorprogrammiert. Dass der ausführende Betrieb darüber hinaus Motoren nicht fachgerecht nachrüstete, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.

Die Sonneneinstrahlung war schuld: Im geschlossenen Zustand lagen die Rollladenlamellen bei diesem Element wellig in den Führungsschienen. - © Hochmuth

Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte nahe Stuttgart hatte keine Freude mit den im Haus verbauten Aufbaurollläden. Er bemängelte, dass der PVC-Behang vieler Elemente nicht sauber in den Schienen laufe und hängen bleibe. Das gelte insbesondere für die motorisierten Rollläden. Nachdem mit dem Bauträger keine Einigung zu erzielen war, landete der Fall vor Gericht. Dieses beauftragte einen Sachverständigen damit, die Behauptungen des Antragstellers zu überprüfen.

SCHADENSBILD

Bei der Ortsbesichtigung stellte der hinzugezogene Sachverständige fest, dass alle gurtbetriebenen Rollläden einwandfrei liefen – mit einer Ausnahme: Im Büro im Obergeschoss waren an einem Fenster beim Herablassen des Rollladens starke Poltergeräusche zu hören. Die Rollladenstäbe waren durch Hitzeeinwirkung stark verbogen und wölbten sich nach innen. Gravierendere Probleme traten an den größeren Rollläden hervor, an denen der ausführende Betrieb den Antrieb von Gurt auf Motor umgerüstet hatte. So war der Antrieb nicht fachmännisch angeschlossen. Er war nur mit tels einer Lüsterklemme offen im Kasten verbunden. Durch Umwelteinflüsse kann es hier zu einem Kurzschluss am Motor kommen; es besteht Gefahr für Leib und Leben.
Weitere Auffälligkeiten: Die Rollladenlamellen lagen bei den motorisierten Rollläden im herabgelassenen Zustand wellig in der seitlichen Führungsschiene. Der Rollladen wickelte sich nicht mehr richtig auf, es kam zu Verschiebungen der oberen Endlage am Motor. An der Tür im Esszimmer war darüber hinaus eine Aufhängefeder aus dem PVC-Rollladenprofil ausgebrochen. Ebenso war der Einlauftrichter beschädigt. An der Terrassentür im Wohnzimmer war der obere Rollladenstab beschädigt. An der Wohnzimmertür zum Garten hin brummte der Motor und schaltete nicht ab. Zudem war dort die Styropor-Dämmung beschädigt und ragte in den Rollraum des Rollladens. Das Anschlusskabel hatte der Betrieb nur mit Packband und damit nicht fachgerecht befestigt. Der Rollladen war links und rechts außerhalb des Einlauftrichters. Im Kinderzimmer war das Anschlusskabel ebenfalls nur mit Packband befestigt. Zudem waren auch dort defekte bzw. fehlende Einlauftrichter feststellbar.

HINTERGRUND

Mängel waren nur an den breiteren Rollläden zu beobachten, die in Richtung Südwesten zeigten. Bei Sonneneinstrahlung hatte die Eigentümerfamilie die Rollläden ganz geschlossen. Dies führte zu den festgestellten Schäden. Eine Bedienungsanleitung für die Rollläden, die laut der CE-Konformitätserklärung und der DIN EN 13659 hätte übergeben werden müssen, war auf Nachfrage des Sachverständigen nicht vorhanden.
Die verbauten Rollladenkästen hatte der Hersteller mit Gurt ausgeliefert. Bei den größeren Rollläden baute der ausführende Betrieb nachträglich Motoren ein und schloss diese an. Dies führte er allerdings nicht fachgerecht aus: Die eingebauten Lüsterklemmen entsprechen nicht der erforderlichen VDE-Norm für elektrische Anschlüsse. Die Motoren hätten mittels Quick Connect verbunden werden müssen.

SCHADENSANALYSE

In seinem Gutachten hielt der Sachverständige fest, dass alle nachträglich mit Motor ausgestatteten Rollläden sowie der genannte manuell betriebene Rollladen im Obergeschoss schlecht laufen oder hängen bleiben. Da die Eigentümer die Bedienungsanleitung nicht erhalten hätten, sei es aufgrund der Sonneneinstrahlung zu den Schäden an den Rollläden gekommen. Bei allen Rollläden fehlten das Übergabeprotokoll sowie gemäß CE-Konformität die Einstufung der Windwiderstandsklasse. Des Weiteren seien Motoren einfach nachgerüstet und damit die CE-Konformität der ausgelieferten Aufbaurollläden entwertet worden. Unterlagen hierzu habe der Sachverständige nicht erhalten.

LÖSUNG

Die eingebauten Motoren sind nicht fachgerecht ausgeführt. Dadurch, dass die CE-Konformität unterbrochen bzw. nicht eingehalten wurde, liegt ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik vor. Die festgestellten Schäden sind auf die Sonneneinstrahlung zurückzuführen – durch Aushändigung der Bedienungsanleitung hätten sich diese möglicherweise vermeiden lassen. Die Schlussfolgerung des Sachver tändigen: Alle Rollläden, an denen der ausführende Betrieb Motoren eingebaut hatte, sind auszutauschen und durch Aluminium-Rollläden zu ersetzen. Ebenso ist der manuell betriebene Rollladen im Obergeschoss zu erneuern. Die Kosten für die fachgerechte Mängelbeseitigung veranschlagte der Sachverständige mit 4.131,38 Euro inkl. MwSt.