Schadensfall Regenfestes Tuch allein reicht nicht
Wenn der Kunde einem schon die Hand reicht, sollte man diese auch greifen. Im folgenden Fall wollte der Fachbetrieb seine Fehler partout nicht einsehen, so dass das Gericht entscheiden musste. Es ging um die Ausführung einer Markise, die der Kunde unbedingt auch bei Regen nutzen wollte.
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