Die Auswirkungen der geänderten Verordnung für die Branche Die Pflicht ruft: Tageslicht an Arbeitsplätzen
Tageslicht in Arbeitsräumen und eine Sichtverbindung nach draußen – das schreibt die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der Bundesregierung vom Oktober 2014 verbindlich vor. sicht+sonnenschutz beleuchtet, welche Folgen das für die Branche hat.
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