Antragsstellung Folgner erstellt Übersicht zur BEG-Förderung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der außenliegende Sonnenschutz maßgeblich gefördert. Allen Turbulenzen zum Trotz: Die Antragsstellung ist komplex und meist schwierig. Folgner hat einen Überblick über die Maßnahmen erstellt.

Folgner Zip-Screens überzeugen mit einem innovativen Gewebe, das PVC-frei durch eine wohnlich textile Haptik und Optik gefällt. - © Folgner

Das Erreichen der Klimaziele ist eine Herausforderung, bei der klimafreundliche Gebäudesanierung einen wichtigen Beitrag leistet. Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz und darüber die Einsparung von CO2. Die Reduzierung der Energiekosten ist ein weiterer Vorteil, insbesondere bei steigenden Energiepreisen. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung wurden mehrere Förderprogramme zusammengefasst. Darunter Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dieser Maßnahme wurde das Antragsverfahren erleichtert und Anreize für energieeffizientes Bauen deutlich erhöht. Seit Juli 2021 lassen sich auch Rolläden, Raffstores, ZipScreens sowie Maßnahmen zur Gebäudeautomatisation (etwa Smart Home Systeme) mit bis zu 20 Prozent der Investitionssumme fördern.

Verschiedene Förderungsmöglichkeiten

Wenn im Rahmen einer Energieberatung ein individueller Sanierungsplan (ISFP) erstellt wird,  um das Gebäude Schritt für Schritt auf ein besseres energetisches Niveau zu bringen, lässt sich jede einzelne Maßnahme mit zusätzlichen fünf Prozent gefördern. Aktuell ist die KfW Förderung für Neubau und Sanierung zwar gestoppt (sicht+sonnenschutz berichtete) – nicht betroffen ist aber das Förderprogramm für Einzelmaßnahmen bei Bestandsimmobilien, zu denen auch der sommerliche Wärmeschutz gehört.

Die Firma  Folgner gibt auf seiner Webseite einen umfassenden und verständlichen Einblick in die Förderung, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen und wie man zur Förderung gelangt. Ziel ist es den Förderprozess erklärbar zu machen und für alle Beteiligten – von den Bauherren über die Mieter bis zum Energieberater – so transparent wie möglich zu gestalten. Dabei stellt Folgner alle technischen Unterlagen als Download zur Verfügung. Das Folgner Service-Telefon ist ein zusätzlicher Support, bei dem die große Kundennähe sichtbar wird.

In vier Schritten zur Förderung

Sonnenschutz reduziert Heizkosten im Winter, sowie Kosten für Kühlung im Sommer. Die Zielsetzung der BEG Förderung ist deshalb innerhalb der nächsten zehn Jahre die Renovierungsquote zu verdoppeln und den Energieverbrauch bis 2030 um 18 Prozent zu reduzieren.

1. Förderfähigkeit prüfen

Was wird gefördert?
Der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegendem Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung, sowie damit verbundene Sonnenschutz-Steuerungen. Die förderfähigen Produkte sind Rolladen, Raffstore, ZipScreen sowie Smart Home. Dabei lassen sich nur die Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein Fachunternehmen verbrauchten Materials fördern.

Wie hoch ist die Förderung?
Für die Einzelmaßnahmen (EM) an der Gebäudehülle beträgt die Förderung 20 Prozent der Investitionssumme. Dabei beträgt das Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto) und die maximale Höhe der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden 60.000 Euro (brutto). Jeweils pro Wohneinheit und Jahr.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige mindestens fünf Jahre her sein. Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden.Der Antragsteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter sein. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 muss erfüllt sein. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.bundesanzeiger.de/pub/publication/WvQ8k3f3hl7npi5nNo9?0

2. Energieberater kontaktieren

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, von Beginn an eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um fragen (wie welche Sanierungsmaßnahmen stehen akut an? welche sind später sinnvoll, und wie greifen die einzelnen Maßnahmen ineinander?) abzuklären. Im Rahmen der Beratung wird ein individueller Sanierungsfahrplan für das Haus erarbeitet. Auch für diese Beratung und den Fahrplan gibt es eine Förderung. Unabhängig davon ist es möglich, direkt mit einer einzelnen geförderten Sanierungsmaßnahme zu starten. Bevor sich Anträge für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle stellen lassen, muss ein zertifizierter Energieberater hinzugezogen werden. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), mit der die beantragte Maßnahme genau erläutert wird. Durch den Energieberater erhalten Antragssteller eine TPB-Identifikationsnummer, welche Sie für die Antragsstellung benötigen. Die Kosten für den Energieberater lassen sich mit 50 Prozent, maximal 5.000 Euro (brutto), bezuschussen. Liste zertifizierter Energieberater: www.energie-effizienz-experten.de/

3. Förderung beantragen 

Der Förderantrag wird online über die Webseite des BAFA gestellt.

4. Fachhändler beauftragen