Baut der ausführende Betrieb ein Rollladensystem ohne CE-Zeichen ein, hat er immer schlechte Karten. Im vorliegenden Fall beschwerten sich die Nutzer, dass die Rollläden aus den Führungsschienen springen.
Ein Wohnungsbauunternehmen hatte ein Dreifamilienhaus errichten lassen und in diesem Zuge einen Fachbetrieb beauftragt, die Fenster und Rollläden einzubauen. Dieser wiederum gab den Auftrag der Rollladeninstallation an ein Subunternehmen weiter, das schließlich die georderten Kunststoff-Rollläden mitsamt den Führungsschienen montierte.
Mängel nach dem Einzug
Nachdem die Bewohner das Haus bezogen hatten, mutmaßten sie gegenüber dem Bauherrn, dass bei der Montage nicht alles glattgelaufen sein konnte. Sie bemängelten, dass die teilweise mit Motor, teilweise mit Gurt angetriebenen Rollläden nicht sauber in den Führungsschienen laufen und vereinzelt bereits aus den Schienen herausgesprungen sind. An manchen Elementen fehlten Anschlagpuffer, so dass der Rollladen zu weit im Kasten verschwindet. Außerdem hätten sich die Rollläden auf der Gartenseite bereits nach kurzer Zeit im Betrieb stark verbogen.
Schadensbild I: Gurtbetriebene Rollläden
Um den Mängeln auf den Grund zu gehen, zog der Bauherr einen Sachverständigen hinzu. Dieser besichtigte beim Vor-Ort-Termin neun Räume – und stellte immer wieder die gleichen Probleme fest.
Die gurtbetriebenen Rollläden sind allesamt zu schmal bemessen. Sie haben zu viel Spiel, so dass sie bei einem Windstoß aus den seitlichen Führungsschienen herausfallen können. Hinzu kommt, dass die Kunststoff-Führungsschienen zu weit am Fensterrahmen befestigt sind und ins Fenster hineinragen. Außerdem fehlen jeweils die untere Kunststoff-Abdeckleiste sowie an mehreren Elementen die Rollladenstopper. Weitere Feststellungen: Die oberen Gurtführungen sind nicht für die gewählten 14 Millimeter schmalen Mini-Rollladengurte ausgelegt: Mit 23 Millimeter sind die Gurtscheiben zu breit. Einen Gurtwickler hat die Montagefirma falsch herum eingebaut. Ein weiterer ist mit PU-Schaum befestigt. Und an einem Element fehlt der Gurt, so dass keine Bedienung möglich ist.
Schadensbild II: Motorisierte Rollläden
Zwei mehrteilige Rollladenanlagen sind motorbetrieben. Hier ist jeweils der linke Rollladen, von innen gesehen, nicht mehr vorhanden, da dieser beim Herunterfahren aus den seitlichen Führungsschienen gefallen ist. Die Schienen sind nicht fachgerecht befestigt und lassen sich einfach herausnehmen. Ebenfalls nicht fachgerecht angebracht sind die in der Mitte befindlichen Zwischenlager. Sie wackeln hin und her. Auch der jeweils rechte Rollladen fällt aus den seitlichen Führungsschienen. Hier fehlt zudem der Kunststoff-Einlauftrichter.
Schadensanalyse: Nicht zertifiziertes System verbaut
In seinem Gutachten kommt der Sachverständige zum Ergebnis, dass der ausführende Betrieb fehlerhaft, sprich: nicht fachgerecht, gearbeitet hat und die eingebauten Rollläden nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Als grundsätzliches Problem stellt sich dar, dass das verbaute Rollladensystem nicht zertifiziert ist. Weder CE-Kennzeichnung noch Konformitätserklärung liegen für die Rollläden in Verbindung mit den eingesetzten Führungsschienen vor – ein Problem, das der Fachbetrieb nach Rücksprache mit dem Rollladenhersteller zugab: Man habe die Panzer einzeln bestellt, ohne die dafür vorgesehenen Führungsschienen, und sie innerhalb eines anderen Rollladensystems als Behang verwendet.
Lösung: CE-konforme Anlagen einbauen
Die Schlussfolgerung des Sachverständigen ist eindeutig: Da die eingebauten Rollladensysteme nicht CE-konform sind, müssen sie ausgebaut und durch zertifizierte Systeme ersetzt werden.
Nicht mehr relevant vor dem Hintergrund der sonstigen Mängel waren übrigens die verbogenen Kunststoff-Rollläden auf der Gartenseite. Hier stellte der Sachverständige fest, dass diese sich aufgrund starker Hitzeeinwirkung verbogen haben. Die Rollläden hätten bei Sonnenschein nicht komplett nach unten gefahren werden dürfen. Allerdings fehlte den Eigentümern die Bedienungsanleitung, in welcher die richtige Handhabung der Anlagen beschrieben gewesen wäre.
So sind Sie auf der sicheren Seite
Marc Hochmuth ist ö.b.u.v. Sachverständiger der HWK Mannheim für das Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk und Mitglied im Arbeitskreis der Sachverständigen beim Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS).
Ein normenkonformes Rollladen-Fertigelement nach DIN EN 13659 erkennt man am CE-Zeichen: Wenn der Fachbetrieb ein nicht normenkonformes Element montiert und der Kunde reklamiert das, dann drohen immer Konsequenzen.