Schadensfall 3/23 Alles andere als tragfähig

Die Vorbaurollläden im vorliegenden Fall hatten die Monteure entgegen den anerkannten Regeln der Technik befestigt. Der Bauherr musste improvisieren, damit die Anlagen nicht von den Fenstern herabfallen.

Mangelhafte Befestigung: Der Bauherr hat Kanthölzer unterlegt, damit die montierten Vorbaurollläden nicht vom Erker herabrutschen.
Mangelhafte Befestigung: Der Bauherr hat Kanthölzer unterlegt, damit die montierten Vorbaurollläden nicht vom Erker herab rutschen. - © Hochmuth

Der Eigentümer eines Einfamilienhauses hatte die Kunststofffenster im dreiseitigen Erker des Erdgeschosses mit Vorbaurollläden ausstatten lassen. Das Ergebnis hatte er sich allerdings anders vorgestellt. Insbesondere reklamierte er beim ausführenden Betrieb eine mangelhafte Befestigung der Aluminium-Führungsschienen. Die Rollläden würden nach unten abrutschen und nur durch Kanthölzer halten, welche er nach Abschluss der Montagearbeiten unterlegt habe. Ein Rollladen sei aus der Führung gesprungen.

Nachdem mit dem Unternehmen keine Einigung zu erzielen war, landete der Fall vor Gericht. Der hinzugezogene Sachverständige sollte den Mängeln auf den Grund gehen.

Schadensbild I: Befestigung der ­Führungsschienen

Beim Vor-Ort-Termin begutachtete der Sachverständige zunächst die Einbausituation. Dabei stellte er fest, dass sich zwischen den drei im Trapezerker eingebauten Kunststofffenstern jeweils eine 180 Millimeter breite und zwei Millimeter dicke Kunststoffplatte befindet, welche als Verblendung dient und auf den betreffenden Fensterrahmen aufgeklebt ist. Während der Fachbetrieb die linke Führungsschiene des linken und die rechte Führungsschiene des rechten Vorbaurollladens am Fensterrahmen montiert hatte, sind alle anderen Führungsschienen an der entsprechenden Kunststoffplatte befestigt.

Die Befestigung erfolgte jeweils mit selbstschneidenden verzinkten Schrauben mit den Maßen 3,5 mal 30 Millimeter. Der Sachverständige stellte allerdings fest, dass bei der Befestigung an den Kunststoffplatten keine formschlüssige Verbindung entstanden war: Teilweise haben die Schrauben keinen Halt, mitunter finden sich überhaupt keine Schrauben mehr in den Löchern. Aus diesem Grund rutschen die Rollläden nach unten oder fallen komplett vom jeweiligen Fenster ab.

Schadensbild II: Rollladen aus der Führung gesprungen

Zumindest würden sie das tun, wenn der Bauherr nicht, wie oben beschrieben, Kanthölzer auf der Balkenlage des Erkers befestigt und die Führungsschienen damit unterlegt hätte. Lediglich an der linken Führungsschiene des linken und an der rechten Führungsschiene des rechten Rollladens war das nicht erforderlich. Dort halten die Schienen an den bauseitigen Fensterrahmen.

Weitere Feststellungen bei der Ortsbesichtigung: An der linken Führungsschiene des mittleren Rollladens ist die untere Abdeckung beschädigt. An der rechten Anlage ist der Aluminium-Rollladen oben links aus der seitlichen Führung gesprungen und beschädigt. Die entsprechende Führungsschiene ist lose und lässt sich verdrehen.

Schadensanalyse: Kein tragfähiger ­Befestigungsuntergrund

Der Sachverständige kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass der Fachbetrieb die Vorbaurollläden nicht fachgerecht montiert hatte. Die seitlichen Führungsschienen – das betrifft die rechte Schiene des linken Vorbaurollladens, beide Schienen der mittleren Anlage sowie die linke Schiene des rechten Elements – sind nicht ausreichend an der bauseitigen, zwei Millimeter dicken Kunststoffplatte befestigt. Hätte der Eigentümer keine Kanthölzer im unteren Bereich unterlegt, wären die Rollläden nach Angaben des Sachverständigen bereits heruntergefallen.

Die Schadensursache ist in der Wahl der Kunststoffverblendung als Befestigungsuntergrund zu suchen. Die Kunststoffplatte fungiert nur als Abdeckung zwischen dem mittleren und linken bzw. rechten Kunststoff-Fensterrahmen. Sie ist aufgeklebt und kann keinerlei Kräfte aufnehmen. Somit fehlt es an einem tragfähigen Untergrund für die Rollladenanlagen, so dass deren Stabilität beeinträchtigt ist. Die eingesetzten Schrauben haben sich schief gestellt oder sind bereits herausgefallen.

Lösung

Um die Mängel zu beseitigen, sind die Vorbaurollläden auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Die neuen Vorbaurollläden müssen in der Breite so aufgemessen sein, dass sich die seitlichen Führungsschienen fest mit dem Kunststoff-Fensterrahmen verbinden lassen. Für die Arbeiten veranschlagt der Sachverständige Kosten in Höhe von zirka 5.000 Euro brutto.

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    Diese Führungsschiene ist nicht fachgerecht befestigt. Die Kunststoffblende ist kein tragfähiger Untergrund, die Schraube findet keinen Halt.
    © Hochmuth
    Diese Führungsschiene ist nicht fachgerecht befestigt. Die Kunststoffblende ist kein tragfähiger Untergrund, die Schraube findet keinen Halt.
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    Diese Führungsschiene ist am Fensterrahmen befestigt. Hier kommt es zu keinen Problemen.
    © Hochmuth
    Diese Führungsschiene ist am Fensterrahmen befestigt. Hier kommt es zu keinen Problemen.
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    Einer der Rollladen ist aus der seitlichen Führungsschiene gesprungen. Diese ist nicht richtig befestigt.
    © Hochmuth
    Einer der Rollladen ist aus der seitlichen Führungsschiene gesprungen. Diese ist nicht richtig befestigt.
© Hochmuth

So sind Sie auf der sicheren Seite

Marc Hochmuth ist ö.b.u.v. Sachverständiger der Handwerkskammer Mannheim für das Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk und Mitglied im Arbeitskreis der Sachverständigen beim Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS).

Das eigentliche Problem im vorliegenden Fall fängt bei der Planung bzw. dem Aufmaß an. Hätte der Betrieb die Rollläden so bemessen, dass sich die Führungsschienen auf beiden Seiten am Fensterrahmen anbringen lassen, wäre es nicht zur mangelhaften Ausführung der Befestigung gekommen. Das soll freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Monteure ihre Arbeit niemals so hätten ausführen dürfen. Das war grob fahrlässig.