Schiefe Konsolen, unangenehmes Knattern, Falten im Stoff: Die Auftraggeberin im vorliegenden Fall wollte ihre Terrasse mit einer Markise aufwerten, hatte am Ende jedoch nichts als Ärger mit dem ausführenden Unternehmen – und das gleich mehrfach.

Die Bauherrin hatte über der Terrasse ihres Wohnhauses, einer Doppelhaushälfte, eine motorisch betriebene Markise mit integriertem Volantrollo anbringen lassen. Mit der Arbeit des ausführenden Unternehmens war sie jedoch nicht zufrieden. Sie beklagte sich, dass die Fernbedienung nicht richtig funktioniere, die Markise nicht mehr ausfahre, wenn sie einmal eingefahren sei, und bei der Bedienung Geräusche aufträten. Ferner sei ein Gelenkarm der Markise kaputt und der Stoff verzogen.
Nachdem der Betrieb erfolglos mehrere Nachbesserungsversuche unternommen hatte, brachte die Auftraggeberin den Fall vor Gericht. Der hinzugezogene Sachverständige sollte zu den beanstandeten Mängeln Stellung nehmen.
Befestigungskonsolen nicht präzise ausgerichtet
Beim Vor-Ort-Termin stellte der Sachverständige fest, dass die am Mauerwerk gesetzten Befestigungskonsolen nicht lotrecht angebracht waren. Sie kippten um bis zu 0,44 Grad nach hinten weg, auch in der Horizontalen waren nicht alle Konsolen parallel zur Hauswand und fluchtend zueinander ausgerichtet. Dadurch traten jedes Mal unangenehme Geräusche auf, wenn die Markise ein- oder ausfuhr.
Bemerkenswert: Den mittleren Markisenhalter hatten die Monteure gar nicht mit dem Mauerwerk verbunden – er hing lose vom Schutzdach der Markise herab. In allen anderen Fällen waren die Konsolen mithilfe fünf Zentimeter langer Gewindeschrauben an Stahl-Rechtecken befestigt, die in Aussparungen des Wärmedämmverbundsystems (WDVS) eingesetzt und mit Holzwerkstoffplatten verkleidet waren. Das Problem: Für die verbaute Unterkonstruktion fehlte der Nachweis. Ebenso hätten die Befestigungsschrauben aus galvanisch verzinktem Material gemäß DIN EN 1993-1-8 gar nicht zum Einsatz kommen dürfen.
Ungewöhnliche Falten im Markisentuch
Wie der Sachverständige in seinem Gutachten weiter festhielt, war die nicht exakte Ausrichtung der Markisenhalter auch ursächlich dafür, dass der Markisenstoff ungewöhnliche Falten in X-Form warf. Wellenartig breiteten sich diese von den Nähten weg aus – die gesamte Tuchfläche war betroffen. Auch der Stoff des Volantrollos war fehlerhaft und wies Falten auf. Diese führte der Sachverständige auf eine falsche Lagerung bzw. einen unsachgemäßen Transport zurück.
Weitere Feststellungen, die der Sachverständige hinsichtlich der beanstandeten Mängel machte: Bei Betätigung der Markise fuhr diese aus – jedoch nach kurzer Zeit wieder ein, ohne dass die Fernbedienung gedrückt worden wäre. Zudem trat das Problem auf, dass die Markise ungewollt nicht mehr ausfuhr. Die Ursache fand der Fachmann im Windmelder, der nicht richtig eingelernt war und dadurch seiner Funktion nicht ordnungsgemäß nachkommen konnte. Den vermeintlich kaputten Gelenkarm hatte der Hersteller der Markise bereits vor dem Ortstermin getauscht.



Schlussfolgerung
Der Sachverständige kam zum Schluss, dass die eingebaute Markise nicht fachgerecht montiert war. Hinzu kam, dass für die Anlage weder CE-Konformitätserklärung noch Leistungserklärung vorlagen. Die Markise entspricht somit nicht den Vorgaben der DIN EN 13659 und muss entfernt werden.

Einschätzung des Sachverständigen
Die Probleme an der Markisenanlage waren nicht nur unübersehbar, sie ließen sich auch nicht überhören. Umso unverständlicher ist es, dass das ausführende Unternehmen die Mängel nicht beheben konnte – und das trotz mehrerer Versuche. Das lässt arge Zweifel an der fachlichen Qualifikation der Monteure aufkommen.