Tipps für die steuerliche Behandlung Welche Geschenke an Geschäftsfreunde sind abzugsfähig?

Nicht jedes Geschenk an einen Geschäftspartner ist abzugsfähig. Wer die Auswahl von Präsenten mit Bedacht wählt, muss nicht auf den Abzug von Betriebsausgaben oder Vorsteuern verzichten.

Roland Franz ist Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert. - © Roland Franz& Partner

"Geschenke bzw. Sachzuwendungen an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sind, z. B. Kunden oder Geschäftsfreunde, dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Kosten der Gegenstände pro Empfänger und Jahr 35 Euro ohne Umsatzsteuer – falls der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist – nicht übersteigen", erläutert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner.

Ist der Betrag höher oder werden an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr mehrere Geschenke überreicht, deren Gesamtkosten 35 Euro übersteigen, entfällt die steuerliche Abzugsmöglichkeit in vollem Umfang.

Ausnahme: Geschenke bis zehn Euro

Eine Ausnahme sind laut dem Steuerberater Geschenke bis zehn Euro. Hier geht der Fiskus davon aus, dass es sich um Streuwerbeartikel handelt. Hierfür entfällt auch die Aufzeichnungspflicht der Empfänger. Der Zuwendende darf aber Aufwendungen von bis zu 10.000 Euro im Jahr pro Empfänger mit einem Pauschalsteuersatz von 30 Prozent (zzgl. Soli-Zuschlag und pauschaler Kirchensteuer) versteuern. Der Aufwand stellt jedoch keine Betriebsausgabe dar. Der Empfänger ist von der Steuerübernahme zu unterrichten.

Geschenke an Geschäftsfreunde aus ganz persönlichem Anlass wie Geburtstag, Hochzeit und Hochzeitsjubiläen, Kindergeburt oder Geschäftsjubiläen im Wert bis 60 Euro müssen nicht pauschal besteuert werden. Das gilt auch für Geschenke an Arbeitnehmer. "Übersteigt der Wert für ein Geschenk an Geschäftsfreunde jedoch 35 Euro, ist es nicht als Betriebsausgabe absetzbar", betont der Steuerberater.