Rollläden, die hängen bleiben, Motoren, die ausfallen, und Kabel, die reißen: Was in einer Wohnanlage als moderner Sicht- und Sonnenschutz geplant war, entpuppte sich als handwerklicher Albtraum ohne die erforderlichen Zulassungen.

Im Jahr 2017 war eine Wohnanlage mit vier Mehrfamilienhäusern und insgesamt 98 Eigentumswohnungen fertiggestellt worden. Schon bald nach dem Einzug häuften sich die Beschwerden von Bewohnern über die verbauten Rollläden: Motoren fielen aus, Rollläden blieben beim Herunterfahren hängen, an den Lamellen waren Schleifspuren zu sehen.
Um eine Lösung zu finden, wandte sich die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, an die Projektentwicklungsgesellschaft – ohne Erfolg. Der Fall landete vor Gericht. Der hinzugezogene Sachverständige sollte den beanstandeten Mängeln auf den Grund gehen. Das ausführende Bauunternehmen war als Streithelfer an dem Verfahren beteiligt.
Vor-Ort-Termin: Systematische Mängel an allen Rollladenanlagen
Verbaut worden waren in den Wohnungen Rollläden mit schwarzen Aluminiumlamellen, eingesetzt in Aufsatzkästen aus weißem Kunststoff. Bei zwei Ortsterminen untersuchte der Sachverständige insgesamt 15 Rollläden in verschiedenen Wohnungen der vier Gebäude. Dabei stellte er an allen Anlagen identische Probleme fest: Das Motorlager war unzureichend und nicht kraftschlüssig am Seitendeckel befestigt. Sämtliche Befestigungsschrauben waren zu kurz. Das Anschlusskabel des Motors wiederum war mit einem Kabelbinder am Motorlager fixiert und stark beansprucht über eine Kante geführt. Besonders problematisch: Es fehlte durchgängig das Abweisblech, welches das Motorkabel vor Beschädigungen durch die sich bewegenden Rollladenlamellen schützen sollte. Dadurch musste das Kabel früher oder später reißen.
Schleifspuren an den Lamellen
Ein weiteres systematisches Problem: Während die Rollläden links und rechts jeweils fünf Millimeter Spiel hatten, streiften sie in der Mitte am Rollladenkasten, wo es zu einer Durchbiegung gekommen war. Beschädigungen an den Lamellen und der gesamten Konstruktion waren die Folge. Darüber hinaus bestand zwischen Rollläden und Fensterrahmen ein 25 Millimeter breiter Spalt, durch den Kleintiere in den Rollladenkasten gelangen und Beschädigungen verursachen konnten. Was zusätzlich an einzelnen Anlagen auffiel: Mehrere Rollläden enthielten zu viele Lamellen. Das führte zu Problemen beim Wickelverhalten sowie zu Beschädigungen. Außerdem waren bei mehreren Anlagen die Kugellager aus der Halteschale am Seitendeckel gebrochen, so dass die Rollläden auf dem Fensterrahmen auflagen. Die Aluminium-Rollläden waren zu breit und zu schwer, als dass die Kugellager die auf sie wirkende Kraft hätten aushalten können.

Fehlende CE-Kennzeichnung als Hauptproblem
Das schwerwiegendste Manko entdeckte der Sachverständige bei der Prüfung der Dokumente: Für die verbauten Aufbaurollläden polnischer Provenienz lagen weder CE-Konformitätserklärung noch Leistungserklärung vor – beides ist seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß DIN EN 13659 dürfen ausschließlich normkonforme Produkte mit CE-Kennzeichnung beim Endverbraucher montiert werden. Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar im Innenbereich des Rollladenkastens angebracht sein und Angaben zu Hersteller, Baujahr, angewendeter Norm und Windlastklassifizierung enthalten. Fehlt die Angabe der Windlastzone, ist diese mit 0 zu bewerten – die Rollläden dürfen dann nicht bedient werden.

Lösung: Kompletter Austausch erforderlich
Da die erforderlichen Nachweise auch auf Nachfrage nicht beigebracht werden konnten, kam der Sachverständige zu einem eindeutigen Schluss: Die verbauten Aufbaurollläden entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben und müssen vollständig entfernt und durch geprüfte, CE-konforme Anlagen ersetzt werden.
Als Kosten für die damit verbundenen Maßnahmen veranschlagte der Sachverständige zirka 63.000 Euro brutto. Den größten Posten bildete dabei das erforderliche Gerüst mit einer geschätzten Standzeit von vier Wochen (24.000 Euro). Hinzu kamen die neuen Rollläden selbst (zirka 12.500 Euro), deren Montage sowie umfangreiche Putz- und Malerarbeiten.

So sind Sie auf der sicheren Seite
Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig die Einhaltung der CE-Kennzeichnungspflicht ist. Die europäische Normung DIN EN 13659 hat Gesetzescharakter – ihre Berücksichtigung ist keine Kann-Maßnahme, sondern eindeutig Pflicht. Ohne entsprechende Nachweise dürfen Rollläden nicht in Verkehr gebracht und montiert werden. Das hätte dem ausführenden Unternehmen auffallen müssen. Unabhängig davon haben die Monteure auch handwerkliche Fehler gemacht und nicht sorgfältig genug gearbeitet.
