Sind Beschäftigte längere Zeit erkrankt, unterstützt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Worauf Arbeitgeber achten müssen und wo es Unterstützung gibt, hat die BG Bau auf einer neuen Themenseite zusammengefasst.

Seit 2004 müssen Arbeitgeber laut Sozialgesetzbuch ein BEM-Verfahren einleiten, wenn Beschäftigte in den vorangegangenen zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und für alle Mitarbeiter. Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, eine Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Für Beschäftigte ist das BEM freiwillig. Das heißt: Sie können das Angebot annehmen oder ablehnen.
Schritte, die jeder Betrieb gehen muss
Entscheidet sich der Betroffene für das BEM, suchen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam nach Lösungen, mit denen er oder sie wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren kann. "Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, einen festen Ablauf für das BEM vorzugeben. Denn jeder Einzelfall ist anders und braucht eine individuelle Herangehensweise", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau. Und weiter: "Es gibt aber einige Schritte, die Unternehmen beim BEM-Verfahren immer gehen müssen, egal wie groß oder klein der Betrieb ist."
Eine Zusammenfassung, wie das betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis systematisch umgesetzt werden kann, finden Mitgliedsunternehmen der BG Bau auf der neuen Themenseite. Hier gibt es neben Hinweisen zum Ablauf des BEM auch weiterführende Materialien, wie Flyer und Broschüren, sowie Informationen zu Hilfsangeboten. Auch die Fachleute und der arbeitsmedizinische Dienst der BG Bau beraten bei der Umsetzung von BEM-Verfahren und unterstützen bei der Wiedereingliederung von Beschäftigten. So helfen sie u.a. bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und können technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen vorschlagen.