Anputzleisten werden nicht verwendet, die vorgegebenen Putzkanten missachtet – seit 2013 kommt es bei Aufsatz- und Vorbaukästen vermehrt zu gerichtlichen Auseinander-setzungen, die mangelhaftes Verputzen zum Gegenstand haben. Um sich selbst aus der Schusslinie zu nehmen, sollten R+S-Betriebe nachfolgende Gewerke über die entsprechenden Richtlinien aufklären.
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