Schadensfall Der europäische Gedanke – nicht bei allen Gerichten angekommen
Wer heute eine Toranlage, egal ob hand- oder kraftbetätigt, in den Verkehr bringen möchte, kommt um eine CE-Kennzeichnung nicht herum, sonst weist das Produkt einen Mangel auf. Umso verwunderlicher mutet die jüngste Entscheidung eines Oberlandesgerichts an. Ö.b.u.v. Sachverständiger Markus Macal erläutert die Hintergründe.
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