Tipps vom Versicherungsexperten Einsatz von Subunternehmen: Wer haftet bei Schäden?

Die Baubranche boomt. Um alle Aufträge bewerkstelligen zu können, setzen Handwerksbetriebe häufig auf Subunternehmen. Doch wer haftet, wenn deren Arbeit Mängel aufweist und dadurch ein Schaden entsteht? Ein Versicherungsexperte informiert über die Auswahl von Subunternehmern und die Vertragsgestaltung.

Bauen mit Subunternehmen
Der vom Bauherrn beauftragte Handwerksbetrieb ist dafür verantwortlich, dass die vereinbarten Leistungen mangelfrei umgesetzt und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. - © Nürnberger Versicherung

Grundsätzlich schließt der Betrieb den Vertrag über das Bauvorhaben direkt mit dem Auftraggeber ab – er ist damit der Hauptauftragnehmer, der wiederum die Verträge mit den Subunternehmen vereinbart. "Das heißt, zwischen dem Nachunternehmen und dem Bauherren existiert kein direktes Vertragsverhältnis", erklärt Michael Staschik von der Nürnberger Versicherung. "Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Entsteht ein Mangel oder Schaden, haftet er als Hauptauftragnehmer gegenüber dem Bauherrn." Beschädigt z.B. der als Subunternehmer beauftragte Elektriker bei der Montage der Solaranlagen am Dach des Neubaus Ziegel oder vergisst er, Fehlbohrungen zu schließen, kann der Hauptauftragnehmer ebenso in Anspruch genommen werden. "Das kann für Handwerksbetriebe unter Umständen sogar existenzbedrohende Kosten zur Folge haben, wenn es etwa durch die mangelhafte Arbeit des Subunternehmers zu einem Bauverzug kommt", so der Experte. Umso wichtiger sei daher die Gestaltung des Vertrags zwischen Bau- und Subunternehmer.

Vertragsverhältnis ist entscheidend

Der vom Bauherrn beauftragte Handwerksbetrieb ist nicht nur dafür verantwortlich, dass die vereinbarten Leistungen mangelfrei umgesetzt werden, sondern auch dafür, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. "Denn auch für mögliche Rechtsverstöße des beauftragten Subunternehmers auf der Baustelle muss er haften", erklärt Staschik. Daher ist es bei der Vertragsgestaltung entscheidend, eine sogenannte Nachunternehmererklärung mit aufzunehmen. Damit belegt der Subunternehmer seine Rechtstreue in handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belangen.

Wichtige Vertragsinhalte: Baupläne und Leistungsverzeichnis

Zudem sollte der Vertrag alle Pflichten enthalten, die der Handwerksbetrieb gegenüber dem Auftraggeber hat. So stellen die Vertragsparteien sicher, dass diese Pflichten auch für den Subunternehmer gelten. "Aus praktischen Gründen sollten Hauptauftragnehmer daher alle notwendigen Unterlagen wie Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis ohne Änderungen direkt an den Subunternehmer weiterleiten", empfiehlt er. Im Schadensfall könne der Bauunternehmer dann die Ansprüche des Bauherrn an den Subunternehmer weitergeben und von ihm die Beseitigung der Mängel und Schadenersatz fordern. Doch meldet das Subunternehmen z.B. Insolvenz an oder verschwindet von der Bildfläche, bleibe der Hauptauftragnehmer meist auf den Kosten sitzen.

Mit rechtlicher Beratung auf der sicheren Seite

Für Handwerksbetriebe kann es sinnvoll sein, sich bei der Vertragsgestaltung von einem Anwalt beraten zu lassen. "Wichtig: Kommt es zu Änderungen der Beauftragung seitens des Bauherrn, sollten Handwerksbetriebe auch die Verträge mit ihren Subunternehmern prüfen und gegebenenfalls anpassen", so Staschik. Auch wenn Subunternehmerverträge sogar mündlich gültig sind, rät der Experte der Nürnberger Versicherung, immer eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

Betriebshaftpflichtversicherung für den Bau elementar

Um sich vor hohen und schlimmstenfalls existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen zu schützen, ist laut Staschik eine Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerksbetriebe unverzichtbar. Sie leiste Ersatz bei Sachschäden und trägt bei Personenschäden mögliche Kosten für Krankenhaus, Reha oder Schmerzensgeld. "Die Deckungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen, bei größeren Betrieben besser sogar zehn Millionen Euro", rät er. Die Police der Nürnberger Versicherung schütze zudem auch bei zu Unrecht erhobenen Schadenersatzansprüchen: Sie kümmere sich um deren Prüfung und kommt für die Kosten eines möglichen Prozesses auf.