Schadensfall 7-8/24 Drum prüfe, wer etwas ewig bindet

Die neue Pergolamarkise auf seiner Dachterrasse bescherte dem Kunden nur kurze Zeit Vergnügen. Bei Windbelastung bewegt sich die freistehende Anlage in einem Maß, dass er Funktion und Haltbarkeit beeinträchtigt sieht.

Zwei der Pfosten sind lediglich mittels gekürzter Edelstahl-Gewindeschrauben und Unterlegscheiben auf bauseitigen Edelstahl-Rohrrahmen aufgeschraubt.
Zwei der Pfosten sind lediglich mittels gekürzter Edelstahl-Gewindeschrauben und Unterlegscheiben auf bauseitigen Edelstahl-Rohrrahmen aufgeschraubt. - © Hochmuth

Ein Kunde hatte auf seiner Dachterrasse eine freistehende Pergolamarkise mit zwei integrierten Zip-Anlagen installieren lassen. Bereits nach kurzer Zeit der Nutzung reklamierte er mehrere Mängel. So sei an einer Senkrechtmarkise das Tuch eingerissen – sie lasse sich nur noch zirka 30 Zentimeter ausfahren. Außerdem sei ein Pfosten der Pergola im Sichtbereich beschädigt. Was dem Auftraggeber auch auffiel: Bei Wind- und Wettereinflüssen kommt es zu Bewegungen der Pergola, als deren Ursache er eine mangelnde Stabilität und Statik der freistehenden Anlage ausmachte. Die Dach- und Seitenmarkisen seien dadurch in ihrer Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit beeinträchtigt.

Der ausführende Fachbetrieb wies jede Schuld von sich – und so trafen sich die beiden Parteien vor Gericht wieder. Der hinzugezogene Sachverständige sollte zu den Beanstandungen des Kunden Stellung nehmen und ausführen, welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind, um die Mängel zu beheben.

Beschädigungen an Zip-Tuch und Pfosten

Beim Vor-Ort-Termin stellte der Sachverständige fest, dass die Pergolamarkise und die integrierten Zip-Screens – mit Ausnahme der eingangs erwähnten Senkrechtmarkise – generell funktionsfähig sind. Der ausführende Betrieb hatte die Anlage perfekt rechtwinkelig montiert, sämtliche gemessenen Diagonalen hatten die gleiche Länge. Von Fehlern freizusprechen war das Unternehmen jedoch nicht.

So weist ein Pfosten im Bereich der Ausfräsung für das Absenken des Daches auf einer Länge von 85 Millimeter Schleifspuren auf, die nach Ansicht des Sachverständigen bereits bei der Montage entstanden sein müssen, da es bei der Funktionsprüfung zu keinen Problemen in diesem Bereich kam. Auch an einem zweiten Pfosten waren Beschädigungen zu sehen. Des Weiteren geht der Sachverständige davon aus, dass bei der Montage der vom Kunden bemängelten Zip-Markise der Stoff nicht richtig eingeführt wurde. Der Stoff ist im Bereich des Pfostens auf einer Länge von zirka 182 Millimeter aufgerissen und lässt sich so nicht in das Kunststoff-Inlay der Führungsschiene einführen.

Befestigung unzureichend

Weitaus schlimmer: Die Befestigung der Pfosten ist mangelhaft ausgeführt. Der Fachbetrieb hatte zwei der Pfosten mittels gekürzter Edelstahl-Gewindeschrauben und Unterlegscheiben auf bauseitigen Edelstahl-Rohrrahmen aufgeschraubt, die ihrerseits lediglich an ein umlaufendes Rechteckrohr angeschweißt sind und keine direkte Verbindung zur Betondecke darunter haben. Die beiden anderen Pfosten sind mittels einer Edelstahlplatte an einem bauseitigen Holzbalken der Dachterrassendecke verschraubt.

Der Sachverständige hielt in seinem Gutachten fest, dass die Pfosten so nicht ausreichend befestigt sind und dadurch die Stabilität der Pergola beeinträchtigt ist. Da keine direkte Befestigung mit der Decke oder dem Bauwerk besteht, kann es bei Windbelastungen zu Beschädigungen der Anlage kommen, wenn die Pergola- und die Zip-Markisen ausgefahren sind.

Kosten für die Mängelbeseitigung

Um die festgestellten Mängel zu beheben, sind die beschädigten Pfosten und der eingerissene Markisenstoff zu tauschen. Die Befestigung der Pfosten wiederum ist so zu realisieren, dass diese fest mit dem Bauwerk verbunden sind. Als Kosten für die Mängelbeseitigung veranschlagt der Sachverständige insgesamt mehr als 35.000 Euro inkl. MwSt. Den Großteil machen dabei Arbeiten an der Dachterrassendecke aus. Dort sind statisch berechnete Sonderkonsolen anzubringen, die sich zur Befestigung der Pergola eignen.

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    So sieht die Stützenbefestigung im Detail aus.
    © Hochmuth
    So sieht die Stützenbefestigung im Detail aus.
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    An diesem Pfosten sind auf einer Länge von 85 Millimeter Schleifspuren zu sehen.
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    An diesem Pfosten sind auf einer Länge von 85 Millimeter Schleifspuren zu sehen.
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    Der Zip-Markisenstoff ist auf einer Länge von zirka 182 Millimeter eingerissen.
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    Der Zip-Markisenstoff ist auf einer Länge von zirka 182 Millimeter eingerissen.
Marc Hochmuth ist ö.b.u.v. Sachverständiger der HWK Mannheim für das Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk.
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Marc Hochmuth ist ö.b.u.v. Sachverständiger der HWK ­Mannheim für das Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk.

Die Überprüfung und Freigabe der Stabilität der Pfosten liegt im Verantwortungsbereich der ausführenden Firma. Je nach den Gegebenheiten vor Ort hat er die richtige Befestigung festzulegen. Wäre das Unternehmen im vorliegenden Fall bei Planung und Ausführung sorgsamer vorgegangen, hätte es festgestellt, dass die bauseitigen Befestigungsmöglichkeiten nicht ausreichend sind für die zu installierende Pergola. Zumal der Hersteller der Anlage darauf hinweist, dass das Betonfundament für die Pfosten 40 mal 40 mal 80 Zentimeter groß sein soll.