BEG-Sonnenschutzförderung beantragen Digitaler Förderassistent von Warema hilft beim Sparen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Fördermaßnahmen neu geregelt. Während die KfW-Kreditförderung für eine Sanierung und Renovierung entfällt, bleibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten. Diese fördert seit dem 15. August u.a. den sommerlichen Wärmeschutz mit 15 Prozent der Investitionssumme. Warema stellt einen digitalen Förderassistenten vor, der die Antragsstellung eines Projekts unterstützt.

Die Fenster Markisen und Raffstores von Warema erfüllen die Anforderungen der BEG Förderung. - © Warema

Das Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) fördert den Ersatz oder erstmaligen Einbau von außen liegenden Sonnenschutzanlagen mit optimierter Tageslichtversorgung. Voraussetzung dafür ist, dass die Produkte verfahrbar sind und die Sonneneinstrahlung entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen optimieren. "Die BEG Förderung wird damit hoffentlich nicht nur zur Renovierungswelle beitragen, sondern zeigt einmal mehr, wie groß die Bedeutung eines professionellen Sonnenschutzes für die Energieeffizienz von Gebäuden ist", sagt Christian Steinberg, Vorstand Global Markets bei Warema.

Gefördert wird aber nicht jede Form der Verschattung. Zu den Bedingungen, die der förderfähige Sonnenschutz erfüllen muss, gehören die außen liegende Position vor einem Fenster oder einer verglasten Tür, die individuelle Verstellbarkeit und der Motorantrieb. Darüber hinaus muss der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 erbracht werden. Warema Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, sind Raffstores bzw. Außenjalousien, Rollläden, Fenster-Markisen sowie die Steuerungen.

Idealer Zeitpunkt für Investitionen

"Mit dem Angebot der BEG ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um in Sonnenschutz zu investieren", so Ulrich Lang, Business Development Architekten bei Warema. "Denn neben der langfristigen Senkung der Heiz- und Kühlkosten erhöht er die Wohnqualität durch ein angenehmes Raumklima." BAFA fördere mit der BEG EM 15 Prozent der Investitionssumme für sommerlichen Wärmeschutz. Die Mindestinvestitionssumme, die auch Maßnahmen wie Sonnenschutz und Fenster kombinieren kann, beträgt 2.000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Wohneinheit. Darüber hinaus gilt für das jeweilige Gebäude: Es muss sich um ein Bestandsgebäude handeln, das mindestens fünf Jahre alt ist und sich in Deutschland befindet. Die Förderung erhalten können Pächter, Eigentümer und Mieter.

Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. In der Regel sieht der Weg so aus, dass die Endkunden mit ihrem Anliegen zum Fachhändler kommen, der sie hinsichtlich des passenden Sonnenschutzes berät und ein Angebot erstellt. Anschließend muss zwingend ein Energieberater eingebunden werden, der den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbringt. Danach kann der Kunde den Antrag stellen und entweder auf die Genehmigung warten oder den Fachhändler umgehend beauftragen. Dieser führt den Auftrag inklusive Montage aus, der Kunde bezahlt und der Energieberater reicht die Rechnung und einen Zahlungsnachweis beim BAFA ein, das die Fördermittel auszahlt. Insgesamt werden für die Beantragung und Dokumentation des Renovierungsvorhabens eine technische Projektbeschreibung (TPB) durch einen Energieberater, der Herstellernachweis zum Produktmerkmal außen liegende Sonnenschutzvorrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung, der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, vorhabenbezogene Rechnungen, Nachweise über geleistete Zahlungen sowie die Bestätigung vom Energieberater, dass das Vorhaben fachgerecht umgesetzt wurde, benötigt.

Förderassistent erstellt notwendige Unterlagen

"Niemand kann erwarten, dass sich alle Beteiligten mit jedem Detail der Bedingungen auskennen. Daher möchten wir Endkunden, Fachpartner und Energieberater unterstützen", erläutert Ulrich Lang die Vorteile des digitalen Förderassistenten (warema.de/foerderung). Dieser frage zuerst alle notwendigen Daten ab, um die Förderfähigkeit des Projekts bestätigen zu können. In einem zweiten Schritt erstelle er alle notwendigen Unterlagen und erbringe den ansonsten sehr aufwendigen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2. Auf diese Weise können Endkunden schon vor Beginn der Maßnahmen die Chancen auf Förderung überprüfen und mit wenig Zeitaufwand gemeinsam mit dem Energieberater die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag erstellen. Zudem honoriere Warema den Einbau seiner subventionierten Sonnenschutzlösungen mit einem Klima Cashback.