Die aktuellen Normen zur funktionalen Sicherheit von Toren stellen Sachkundige vor neue Herausforderungen – insbesondere bei der Prüfung älterer Anlagen. Der BVT – Verband Tore unterstützt Fachbetriebe, Sachkundige und Betreiber mit praxisnahen Hinweisen, um den rechtssicheren Betrieb auch bei Bestandsanlagen zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die funktionale Sicherheit von kraftbetätigten Toren und Schranken haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Die Ausgabe 11/2017 der DIN EN 12453 "Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen und Prüfverfahren" beschreibt in Abschnitt 5.1.2 die normativen Anforderungen an die funktionale Sicherheit. Steuerungen von kraftbetätigten Toranlagen müssen laut dem BVT demnach in der Lage sein, Fehler in sicherheitsrelevanten Teilen der Steuerung zu erkennen und die Anlage in einen sicheren Zustand zu überführen – etwa durch ein Stoppen oder Nicht-Wiederanlaufen des Tores.
Damit greifen die Vorgaben der DIN EN 12453 auf zentrale Prinzipien der Normenreihe ISO 13849 zurück, die Anforderungen an sicherheitsbezogene Teile von Maschinensteuerungen beschreibt. Die überarbeitete DIN EN 12453:2022-08 präzisiert den Umgang mit sicherheitsrelevanten Schaltkreisen: Sicherheitsschalter selbst brauchen dem Verband zufolge nicht überwacht oder getestet zu werden, sofern, wie vorgeschrieben, bewährte Bauteile bzw. zwangstrennende Schalter verwendet werden. Gleiches gilt für fest und geschützt verlegte Leitungen (z.B. in Installationsrohren oder Kabelkanälen). Anders ist dieses bei ungeschützten oder beweglichen Leitungen – etwa Spiralkabeln oder Schleppketten. "Hier besteht bei nicht überwachten Leitungen ein erhöhtes Risiko aufgrund potenzieller Querschlüsse (zum Beispiel wegen Beschädigung oder Verknotung, s. Fotos), sodass geeignete Maßnahmen, wie eine regelmäßige Sichtprüfung oder ein vorbeugender Austausch empfohlen werden", heißt es in einer Mitteilung des BVT.
Was bedeutet das für bestehende Toranlagen?
Sachkundige und Fachbetriebe stehen bei der Prüfung älterer Anlagen vor der Herausforderung, dass viele dieser Anlagen die aktuellen Anforderungen an die funktionale Sicherheit nicht erfüllen – schlicht, weil diese Anforderungen zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung noch nicht Bestandteil der Tor-Normen war. Eine messtechnische Prüfung auf funktionale Sicherheit ist in der Regel nicht möglich. Vielmehr ist die Dokumentation des Herstellers ausschlaggebend: Konformitätserklärungen, Angaben zur eingesetzten Steuerungstechnik sowie Hinweise auf die verwendete Norm (z.B. DIN EN 12453 mit Ausgabedatum) liefern wichtige Anhaltspunkte.
"Im Prüfprotokoll sollte deshalb dokumentiert werden, ob die Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht", rät der BVT. "Hierbei bietet sich eine eindeutige Kennzeichnung durch Ankreuzfelder oder standardisierte Formulierungen an. Auch wenn keine anderen Mängel festgestellt werden, erfüllt der Sachkundige damit seine Hinweispflicht gegenüber dem Betreiber."
Betreiberverantwortung und Gefährdungsbeurteilung
Für Anlagen, die nicht (mehr) dem Stand der Technik entsprechen, ist der Betreiber in der Pflicht: Diese dürfen nur dann weiter betrieben werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG mit positivem Ergebnis vorliegt – idealerweise ergänzt durch spezifische Schutzmaßnahmen nach Empfehlung zur Betriebssicherheit (EmpfBS) 1114. Die beiden Verbände BVT und BAS.T empfehlen daher, die Dokumentation der sicherheitstechnischen Prüfung gemäß ASR A1.7 insbesondere in Bezug auf die Verlegung der Leitungen zu Sicherheitsschaltern sowie die Umgebungsbedingungen (z.B. Korrosionsgefahr, mechanische Belastung) zu erweitern.
Das überarbeitete Musterprotokoll des BVT trägt dieser Empfehlung Rechnung und wurde entsprechend angepasst. Bei positiver Beurteilung kann der Betreiber auch ohne weitere Maßnahmen ein niedriges Risiko annehmen und das Tor bis zur nächsten Prüfung betreiben, auch weil sich die Fachleute, z.B. der DGUV oder Sachverständige für Tore, einig sind, dass Risiken bzw. Unfallzahlen aufgrund fehlender funktionaler Sicherheit extrem gering waren und sind.
Ungeschützte und bewegliche Leitungen
Ein besonderes Augenmerk gilt laut dem BVT bei beweglichen Kabeln, wie sie bei vielen Toranlagen beispielsweise in Form von Spiralkabeln zum Einsatz kommen. Hier besteht – auch bei äußerlich intakten Leitungen – die Möglichkeit eines Querschlusses, der ohne Leitungsüberwachung nicht erkannt würde. Daher empfehlen die Verbände, je nach Nutzungsfrequenz, einen regelmäßigen Austausch dieser Komponenten (bei stark frequentierten Toren ggf. jährlich) oder die Umrüstung z.B. auf moderne Funksysteme mit integrierter Funktionsüberwachung.
Empfohlene Verlegungsarten von Kabeln zu Sicherheitsschaltern
Für eine den Anforderungen der funktionalen Sicherheit entsprechende Leitungsführung werden folgende Lösungen empfohlen:
- Verlegung in geschlossenen Kabelkanälen,
- Verlegung in Schutzrohren gemäß DIN EN 61386,
- Verwendung armierten Kabels mit fester Befestigung.
Wichtig: "Die Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Biegeradien, eine fachgerechte Zugentlastung an Anschlussstellen sowie ein Schutz vor Umwelteinflüssen (z.B. Feuchtigkeit oder Chemikalien) sind essenzielle Voraussetzungen für eine normgerechte Installation", so der Verband abschließend.

