Büros müssen heute alles können: Je nach Anlass bieten sie Raum für konzentriertes Arbeiten, angeregte Diskussionen oder kollegiale Zusammenkünfte. Wie Unternehmen gute Bedingungen für den Austausch schaffen, erläutert eine neue Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Neben Flächen für die reine Bildschirmarbeit sind auch Kommunikationsbereiche in Büro vorzusehen. Dort können Beschäftigte für den gezielten oder spontanen Austausch, z.B. in Sitzlandschaften, Mittelzonen oder in Räumen für Workshops zusammenkommen. Je nach Bürokonzept lassen sich Kommunikationsbereiche in Bürolandschaften integrieren oder in separaten Räumlichkeiten einrichten. Die Art, wie sie beschaffen sein müssen, ergibt sich aus ihrer Funktion und der Art der Tätigkeit, die darin stattfinden soll. Wie Unternehmen gute Bedingungen für den Austausch schaffen können, erläutert die neue Broschüre Gestaltung von Kommunikationsbereichen im Büro der DGUV.
Bereiche räumlich abtrennen
Coworking Spaces, Business Hotels oder Open Space Offices - moderne Bürokonzepte wie diese sehen vor, dass Kommunikationsbereiche und Büros mit Bildschirmarbeitsplätzen räumlich voneinander getrennt oder miteinander verbunden eingerichtet sind. "Ist alles in einem einzigen Raum untergebracht, ist gute Planung unerlässlich", sagt Andreas Stephan von der VBG, Leiter des Sachgebiets Büro im Fachbereich Verwaltung der DGUV. "Kommunikation kann die Konzentration stören. Daher ist auf geeignete Schirmung und ausreichend Abstand zwischen Kommunikationszonen und Büroflächen zu achten."
Wechsel zwischen Sitzen und Stehen fördern
Je nachdem, wie lange sich Beschäftigte in den Kommunikationsbereichen aufhalten, sollten Möbel und Arbeitsmittel den ergonomischen Anforderungen genügen. Günstig sind Möbel, die den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen fördern. Die Anforderungen zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätze werden in der DGUV Regel Branche Bürobetriebe erläutert.
Für die Beleuchtung gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für Bildschirmarbeitsplätze. "Ein Raum, der dem direkten Austausch von Menschen vorbehalten ist, macht jedoch ein paar Besonderheiten in Bezug auf die Beleuchtung notwendig", so Stephan. Gesichter und vertikale Flächen wie Flipcharts sollten ausreichend aufgehellt sein. Beschäftigte, insbesondere jene mit Höreinschränkungen, könnten Mimik und Gestik so besser erkennen. Tiefstrahlende Leuchten, zum Beispiel Spots, seien ungünstig. Zusätzliche Steh- oder Tischlampen könnten helfen, den jeweiligen räumlichen Charakter zu unterstützen und für einen wohnlichen Charakter sorgen.
Verkehrs- und Fluchtwege einhalten
Alle Arbeitsplätze müssen laut dem Experten grundsätzlich so gestaltet sein, dass Verkehrs- und Fluchtwege eingehalten werden. Das gelte auch für Kommunikationsbereiche. Damit auch Beschäftigte mit Behinderungen sicher und gesund ihrer Arbeit nachgehen können, müssten Kommunikationsbereiche ausreichend bemessen sein, um Platz zu bieten für breitere Verkehrswege sowie Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Assistenzhund.