Anfang 2020 stieg die Firmengruppe Leipfinger-Bader mit eigenen Produkten in die Geschäftsfelder Dezentrale Lüftungsanlagen und Rollladenkästen ein. Mittlerweile liegt ein rechtskräftiges Urteil zur vermeintlichen Patentverletzung vor.

Die Wurzeln der Leipfinger-Bader Firmengruppe liegen bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts in der industriellen Mauerziegel-Produktion. Seitdem hat sich das inhabergeführte Familienunternehmen mit Hauptsitz in Vatersdorf (Niederbayern) insbesondere als Hersteller massiver und umweltschonender Wandbaustoffe einen Namen gemacht.
Seit Anfang 2020 bietet Leipfinger-Bader eigene Produkte für die Geschäftsfelder Dezentrale Lüftungsanlagen sowie Rollladenkästen an. Ausgangspunkt war dem Unternehmen zufolge, dass die entsprechenden Systeme eines Lieferanten zu Kundenreklamationen im Hause Leipfinger-Bader geführt hatten und der Zulieferer nicht bereit gewesen sei, die Produkte gemeinsam weiterzuentwickeln und zu verbessern. Also entschied man sich, die Schwächen der Systeme selbst zu beheben und eigene Produkte auf den Markt zu bringen. "Der Verkauf unserer neuen Sonderprodukte, vor allem des LB-Lüftungssystems, verläuft seitdem sehr erfolgreich", sagt Thomas Batz, Vertriebschef bei Leipfinger-Bader.
Wettbewerber reagieren mit juristischen Mitteln
Der frühere Lieferant sah das dem Unternehmen zufolge nicht gerne. "Es wurde von Beginn an versucht, den eintretenden Erfolg bei Leipfinger-Bader mit juristischen Mitteln zu verhindern – und zwar mit Hilfe einer Art inoffiziellen Stellvertreters", erläutert Clemens Gaißmaier, Syndikusanwalt bei Leipfinger-Bader. So berief sich – gemäß den Schilderungen von Leipfinger-Bader – ein Unternehmen aus Boppard (Rheinland-Pfalz) darauf, eine exklusive Lizenz an einem Patent zu besitzen, dessen Inhaber wiederum ein Mitarbeiter bei dem Zulieferunternehmen ist. Lüftungsprodukte von Leipfinger-Bader würden dieses Patent verletzen, lautete der Vorwurf. Das Bopparder Unternehmen verlangte daher von Leipfinger-Bader ein Unterlassen des Vertriebes dieser Produkte, den Rückruf bereits ausgelieferter Ware sowie Schadensersatz.
Dagegen wehrte sich die Firmengruppe. Insbesondere der Fortbestand des angeblich verletzten Patentes (Nr. DE102009045668) wurde von Anfang an in Frage gestellt. "Nach unmittelbar erfolgter Einschätzung unseres Patentanwalts Dr. Cletus von Pichler fehlte es dem Patent offenkundig an der erforderlichen Erfindungshöhe", sagt Gaißmaier. Leipfinger-Bader reichte daher im September 2020 eine Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht ein. Am 21. Juli 2022 kam es in München zur Verhandlung und noch vor Ort zu einem Urteil: Das strittige Patent wurde vom Bundespatentgericht in vollem Umfang für nichtig erklärt. Die Entscheidung ist mittlerweile auch rechtskräftig (BPAtG, Az. 6 Ni 5/22). Somit darf Leipfinger-Bader seine Lüftungssysteme weiterhin uneingeschränkt am Markt anbieten. "Wir haben diese Entscheidung erwartet. Sie sorgt für Rechtssicherheit am Markt", sagt Firmenchef Thomas Bader.
Neuentwicklung eines umweltfreundlichen Rollladenkastens
Und auch von technischer Seite meldet Leipfinger-Bader gute Neuigkeiten: "Während des Rechtsstreits haben wir nicht aufgehört, unsere Lüftungssysteme weiterzuentwickeln", sagt Bader. Ziel war es, eine möglichst umweltfreundliche und nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Produkten zu schaffen. Herausgekommen ist eine neu gedachte Generation an Rollladenkästen, die insbesondere in Hinblick auf ihre ökologische Produktion Maßstäbe setze – unter konsequentem Einsatz nachhaltiger Rohstoffe. Bei der Neuentwicklung handelt es sich um ein CO2-neutrales Produkt, das vom 17. bis zum 22. April auf der Bau in München (Stand 215, Halle A1) erstmals der Öffentlichkeit präsentiert wird.