Einbaufehler vermeiden Wie gelingt die Tormontage?

Wer Toranlagen montiert, muss die gültigen Normen und Richtlinien genau kennen. Auch technische Raffinessen wie moderne Anbauteile, Steuerungen und Smart Home-Konzepte stellen die Branche vor neue Herausforderungen. Lesen Sie, worauf Betriebe beim Einbau achten sollten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Sachverständige sind häufig mit Einbaufehlern konfrontiert. Hier wurde ein Schiebetor ohne Fingerklemmschutz eingebaut. - © Jochen Lude

Fehlende Schutzeinrichtungen, unzureichende Sicherheitsabstände, mangelnde Festigkeitsprüfungen – die Liste möglicher Fehler, die beim Einbau hochwertiger Toranlagen auftreten können, ist lang. „Oft beginnen die Fehler bereits bei der richtigen Produktauswahl. Hier muss darauf geachtet werden, dass die Produkte eine CE-Kennzeichnung aufweisen bzw. der Hersteller die Leistungserklärung mitliefert“, sagt Jochen Lude, ö.b.u.v. Sachverständiger der Handwerkskammer Region Stuttgart. Viele Montagebetriebe unterschätzten die Bedeutung der Dokumentation. „Diese sollte nicht als notwendiges Übel, sondern als Sicherheit betrachtet werden“, mahnt der Experte. Wichtig seien ein mängelfreies Übergabeprotokoll und die Einweisung des Betreibers in die Bedienung der Toranlage. So werde Letzterer mit in die rechtliche Verantwortung genommen.
Auch für Marcus Macal, ö.b.u.v. Sachverständiger der Hand werkskammer Düsseldorf und Geschäftsführer der Alm-Tor GmbH, ist die Montage der Knackpunkt. „Die von großen Herstellern ausgelieferten Toranlagen sind produkttechnisch in Ordnung“, konstatiert er. Probleme bereiteten eher der teils nicht fachgerecht ausgeführte Einbau oder die Nichtbeachtung der Anleitung. Häufig hapere es an zu wenigen Befestigungspunkten der Laufschienen, der falschen Dübelauswahl oder fehlerhaften Einstellungen des Antriebs.

JÄHRLICHER SICHERHEITSCHECK IST PFLICHT

Normen und EU-Richtlinien sollen sicherstellen, dass Toranlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und gefahrlos genutzt werden können. Gemäß Arbeitsschutz- bzw. Unfallverhütungsvorschriften (ASR A1.7) sind Unternehmen verpflichtet, kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen prüfen zu lassen. Im privaten Sektor ist die Prüfung zwar freiwillig, wird von Sachverständigen aber dringend angeraten. Aufgrund der Vielzahl an neuen bzw. überarbeiteten Normen könnten Betreiber schnell den Überblick verlieren.

SCHULUNGEN MACHEN MONTEURE FIT

Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Montagebetriebe und Vertriebspersonal die Toranlagen und deren Einsatzgebiete genau kennen. Seminare und Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. zum Sachkundigen oder zur befähigten Person für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore, vermitteln fundierte Kenntnisse. Endverbrauchern wird empfohlen, nur Spezialfirmen zu beauftragen, die unmittelbar aus der Torbranche kommen. „Auf den Internetseiten der Unternehmen sind meist die Qualifikationen hinterlegt“, weiß Macal.

Auch die Hersteller haben großes Interesse daran, ihre Kunden in Sachen Produkte und Einbau fit zu machen. „In unserem Ausstellungs- und Schulungszentrum in Dortmund finden regelmäßig Produkt- und Montageschulungen statt, mit denen wir Monteure qualifizieren“, sagt André Weyer, Produktmanager Garagentore bei der Novoferm Vertriebs GmbH. Insbesondere kraftbetätigte Garagentore sollten nur von qualifizierten Einbaubetrieben montiert werden. Ergänzend dazu bietet das Unternehmen Sachkundigen-Schulungen an. „Bei uns hat die Entwicklung von intuitiv bedienbaren Produk ten Priorität“, sagt Stephan Kleine, Geschäftsführer der GfA Elektromaten GmbH & Co. KG. „Ein Beispiel sind unverwechselbare Steckverbindungen.“ Erweiternd stelle man den Produkten bebilderte Montageanleitungen bei, die von einem didaktisch geschulten Redaktionsteam erstellt werden.

5.000 ANLEITUNGEN FÜR JEDE ANTRIEBSVARIANTE

Ein modulares Print-on-Demand-System sorge dafür, dass jeder Antrieb eine exakt auf die Ausführung zugeschnittene Anleitung erhalte. Diese werde erst als letzter Schritt vor dem Verpacken gedruckt. „So erzeugen wir Anleitungen für 5.000 verschiedene Antriebsvarianten in 18 Sprachen“, ergänzt Kleine. Diese ließen sich später auch über die Webseite des Unternehmens ohne großen Aufwand abrufen. Um den Kundenservice zu verbessern, habe die GfA zudem erste Versuche mit einem Chatbot gestartet. Trotz der hohen Sicherheitsanforderungen kommt es in der Praxis immer wieder zu Schadensfällen, bei denen Gerichte klären müssen, wer dafür die Verantwortung trägt.

AUGEN AUF BEI DER PRÜFUNG UND WARTUNG

„Eine fehlende CE-Kennzeichnung bzw. Leistungserklärung geht zulasten des Herstellers“, sagt Macal. Die Kennzeichnung sei gemäß Bauprodukte-Verordnung zwingend vorgeschrieben. „Der Torbetreiber wird in der Regel in Haftung genommen, wenn es aufgrund einer fahrlässig ausgelassenen Prüfung und Wartung zu einem Unfall kommt“, ergänzt der Sachverständige. „Die DIN EN 12635 gibt die Wartungsintervalle vor.“ Monteuren drohe Regress, wenn sie die Prüfung bzw. Wartung unsachgemäß ausführten. „In letzter Zeit wird bei den Prüfungen an kraftbetätigten Toren häufig vergessen, die Betriebskräfte zu messen“, schildert Macal seine Erfahrung. Das sei fahrlässig und verstoße gegen gültige Regelwerke. Auch müsse der Monteur die Risiken richtig abschätzen können. „Während das Sicherheitsniveau eines Tiefgaragentors im öffentlichen Bereich sehr hoch ist, reicht bei einem privaten Garagentor unter Umständen ein niedriges Mindestschutzniveau“, sagt er. Auch die fehlerhafte Einschätzung von Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranken sei ein Haftungsgrund. Kirsten Friedrichs und Regine Krüger