Schadensfall 1/2018 Wenn es klappert, muss man (jetzt) kleinlaut sein

Es ist ein Klassiker im Rollladenbauer-Alltag: Der Fachbetrieb erhält den Auftrag, Rollpanzer in bauseits bereits vorhandene Führungsnuten aus Kunststoff, Holz oder Aluminium einzubauen. Eigentlich eine Routineaufgabe, doch auch hier gilt es, Regeln zu beachten, die bisweilen Änderungen unterliegen.

Die Aluminiumstäbe des neuen Rollladens klapperten in den Holz-Führungsnuten. - © Rinn

Im vorliegenden Fall hatte ein R+S-Fachbetrieb auf Wunsch des Kunden Rollpanzer aus rollgeformten Aluminiumstäben in vorhandene Holz-Führungsnuten eingebaut. Eine Änderung der Führungsnuten wäre mit angemessenem Aufwand kaum möglich gewesen. Die Nuten hatten eine Tiefe von zirka 28 Millimeter und eine Weite von zirka 16,7 Millimeter – bei einer Nenndicke des verwendeten Rollladenprofils von 14 Millimeter etwas zu weit, aber tolerierbar.

SCHADENSBILD

Nach der Montage reklamierte der Kunde das Klappern der Rollläden im geschlossenen und im teilweise geschlossenen Zustand sowie während der Bedienung. Die Elemente bediente er teilweise von Hand mit Gurtzug und teilweise über elektrische Rohrmotoren.

SCHADENSANALYSE UND HINTERGRUND

Die genauere Untersuchung der Rollläden ergab keine er kennbaren Ausführungsmängel. Trotzdem mussten sie – zunächst auch für den Sachverständigen überraschend als fehlerhaft erkannt werden. Bislang durfte es zwar als mangelfrei gelten, wenn Rollläden in Holz-Führungsnuten montiert wurden; die vormals gültige Technische Richtlinie 1 des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) machte hierzu keine speziellen Angaben. Allerdings hatte der Fachbetrieb die Rollläden um das Jahresende 2015 eingebaut. Hier war die Technische Richtlinie TR 101, Stand März 2014, anzuwenden. In der heißt es: „Bei Holz-Führungsnuten sollten insbesondere bei Metall-Rollläden zusätzliche Keder bzw. Führungsschienen mit Kedern verwendet werden, um die Geräuschentwicklung zu vermindern.“

Erschwerend kam in diesem Fall hinzu, dass der Fachbetrieb Endleisten aus einem geraden, stranggepressten Aluminium-Hohlkammerprofil mit einer Dicke von nur elf Millimeter einsetzte. Gerade bei nicht ganz geschlossenen Rollläden – wenn sich die Endleisten noch nicht auf die Fensterbank aufgesetzt hatten – schwangen diese praktisch frei und trugen dadurch erheblich zum Klappern der Rollläden bei. Die hohlen Resonanzräume der Endleisten verstärkten das Klappern zusätzlich.

LÖSUNG

Der Rollladenbauer konnte sich nicht darauf berufen, dass es zur Ausführung keine Regelung geben würde, selbst wenn die zitierte Richtlinie mit dem Wort „sollte“ nicht sehr zwingend klingt. Es hätte zumindest eines nachweisbaren Hinweises an die Bauherrschaft bedurft, dass hier eine erhöhte Geräuschentwicklung zu erwarten ist.
Matthias Metzger