Schadensfall 3/2019 Wenn die Automatiktür zur Gefahrenquelle wird

Regelmäßige Prüfungen und Wartungen von Automatiktüren sind Pflicht – sie sorgen dafür, dass die Systeme nicht zur Gefahrenquelle werden. Kommt dort jemand zu Schaden, weil der beauftragte Montagebetrieb die Prüfung nicht sachgemäß durchgeführt hat, droht diesem Regress.

Bei einer Sicht- und Funktionsprüfung wird mittels Prüfkörper bestimmt, ob ein Hindernis zwischen den Flügeln der Automatiktür erkannt wird. Auch die einwirkenden Kräfte müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. - © Macal

Durch den automatischen Öffnungs- und Schließvorgang lauern beim Passieren von automatischen Türsystemen besondere Gefahren. Um die Nutzer bestmöglich vor Unfällen zu schützen, müssen Sensorik und Sicherheitsabstände der Türen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Zudem stellen regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen sowie Wartungen die einwandfreie Funktion der Systeme sicher. Doch nicht immer werden diese sachgemäß ausgeführt, wie der vorliegende Fall zeigt.

SCHADENSBILD

Beim Verlassen eines Supermarkts wurde eine ältere Dame von einer zweiflügeligen Automatiktür getroffen. Der linke Flügel erfasste sie, stieß sie zu Boden und verletzte sie. Im weiteren Verlauf wurde sie noch mehrfach von der Tür angefahren. Normalerweise lösen ein innen und ein außen angebrachter Sensor den Öffnungsimpuls aus, sobald sich eine Person der Automatiktür nähert. Hat sie den Überwachungsraum verlassen, wird der Schließvorgang der Türen eingeleitet.

HINTERGRUND

Die Anforderungen an die Sicherheit kraftbetätigter Türanlagen für den Personenverkehr sind in der europäischen Norm DIN EN 16005:2012 geregelt. Derartige Türkonstruktionen können elektromechanisch, elektrohydraulisch oder pneumatisch betrieben sein.

Teil 1 und 2 der DIN 18650:2010 behandeln wiederum Produktanforderungen und Prüfverfahren sowie die Sicherheit von automatischen Türsystemen. Dazu gehören automatische Schiebe-, Drehflügel- und Karusselltüren einschließlich Drehschiebetüren sowie Faltflügeltüren mit horizontal bewegten Flügeln, die elektromechanisch, elektrohydraulisch oder pneumatisch betrieben werden. Die Norm konkretisiert die sicherheitstechnischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Sicherheitsanforderungen an Automatiktüren sind immer dann sehr hoch, wenn sie stark frequentiert sind, der Personenkreis als nicht eingewiesen gilt oder gehbehinderte, ältere Menschen sowie Kinder die Türen nutzen.

SCHADENSANALYSE

Bei einem Ortstermin stellte der hinzugezogene Sachverständige fest, dass Personen, die sich im toten Winkel zwischen den beiden Flügeln der Automatiktür befanden, nicht erkannt wurden und die Schließgeschwindigkeit der Tür insgesamt zu hoch war. Wenige Tage nach dem Unfall hatte ein Fachbetrieb eine Sicht- und Funktionsprüfung gemäß ASR A1.7 durchgeführt und die Betriebskräfte der Tür gemessen. Dabei wurden Werte von bis zu 533 Newton (zirka 55 Kilo gramm) ermittelt. Diese Kräfte reichen bei einem Stoß aus, um eine Person aus dem Gleichgewicht zu bringen. Fakt am Rande: Bei einer sicheren Automatiktür wäre eine Kraftmessung gar nicht möglich gewesen, da die Person, die messen möchte, frühzeitig erkannt worden wäre.

LÖSUNG

Es hat keine regelmäßige Wartung, sondern eine Sicht- und Funktionsprüfung gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 stattgefunden. Hier werden aber entgegen einer Wartung keine Teile gerichtet, gespannt oder Verschleißteile erneuert. Der Prüfbericht des beauftragten Fachbetriebs enthielt Fehler und machte keinen fachgerechten Eindruck. Im Zuge einer Risikobeurteilung hätte der Monteur feststellen müssen, dass die Tür unsicher und die Kräfte viel zu hoch waren.