Torforum R+T digital Tore: Das sollten Sie wissen

SmartHome, Brandschutztore, Tore-Prüfkörper: Experten haben auf der R+T digital Untersuchungsergebnisse und Normänderungen vorgestellt.

Das T30 RS Tor heißt aufgrund der neuen europaweiten CE-Kenn zeich nung nun EI230C2S200. - © Screenshot Messe Stuttgart

„Seit genau 30 Jahren arbeiten wir nun mit der Messe zu sam men, ein Jubiläum“, stellte Dr. Claus Schwenzer, Vorsit zender vom Bundesverband Tore (BVT), bei der Begrüßung am Tag des Handwerks auf der ersten digitalen R+T fest. Ge meinsam mit Ines Marbach moderierte er das Torforum, das am dritten Tag im Konferenzbereich stattfand. Schwenzer führte weiter aus: „Uns war es immer wichtig, dass die Messe nicht nur ein Ort der Begegnung, sondern auch der Wissensvermittlung ist, und deswegen haben wir schon früh angefangen, das Torforum in die Messe zu integrieren.“ Über die Jahre habe sich dieses durch die Zusammenarbeit mit Verbänden erweitert. Er verwies darauf, dass insbesondere Nachhaltigkeit und Energieeinsparung wich tige Themen seien und im Bereich der Tore noch enormes Potenzial liege.

SmartHome-Befragung bei Endkunden und Fachhändlern

Als Erstes referierte Nicolas Geitmann, technischer Referent beim Bundesverband Antriebs- und Steuerungstechnik (BAS.T), zu den Studien-Ergebnissen des Verbandes zum The ma SmartHome. Befragte Teilnehmer waren Endkunden so wie Fachhändler. Als Endkunden wurden Hausbesitzer ausgewählt, die eine raffbetätigte Garage oder ein raffbetätigtes Zufahrtstor besitzen bzw. wo der Teilnehmer die An schaf fung eines solchen Antriebs in den nächsten zwei Jahren plant. Ein weiteres Kriterium: Es sollte keine Ableh nung ge genüber SmartHome vorherrschen. In Deutschland, Polen und Frankreich befragte der BAS.T jeweils 300 Per sonen im Juni und Juli 2020 nach ihren Wünschen und Erwartungen. Ziel dabei war herauszufinden, welche Chan cen dieser Markt bietet und welche Barrieren vorhanden sind. Zudem sollte die Studie herausfinden, ob die vom Markt gebotenen Lösungen die Bedürfnisse der Endkunden befriedigen sowie Verbesserungspotenziale aufzeigen. Dabei erstellte der Ver band eine Liste mit potenziellen Anwen dungen (insgesamt 15 Stück), die teilweise am Markt schon existieren: beispielsweise, dass das Tor beim Ausfahren automatisch schließt oder den Nutzer via Smartphone einlässt. Der User bekam jeweils fünf Auswahlmöglichkeiten angezeigt, die er nach Wichtigkeit sortierte, woraus sich das Ranking der Features ergab.

Torfachhandel erster Ansprechpartner

„Daneben war eine wichtige Frage, wer der erste An sprech partner im jeweiligen Markt ist“, sagt Geitmann. „Mit großer Mehrheit war in allen drei Märkten der Torfach handel auf Platz eins”. In Deutschland und Frankreich betrugen die An teile zirka zwei Drittel, in Polen zirka drei Viertel. Auf Platz zwei folgte in Frankreich der Baumarkt, in Deutschland der Elekt riker und in Polen der Webshop. Weitere Ergebnisse der Stu die zeigen, dass 51 Prozent der Garagen und Zufahrtstore in den drei Märkten aktuell eine elektrische Steuerung besitzen. Von diesen 51 Prozent planen 40 Prozent, eine smarte Lösung innerhalb der nächsten zwei Jahre anzuschaffen (das entspricht insgesamt 20 Prozent aller Tore). Vier Prozent ha ben bereits jetzt eine smarte Lösung und 45 Prozent besitzen noch ein handbetätigtes Tor. Von letzteren 45 Prozent planen zwölf Prozent, sich direkt eine smarte Lösung anzuschaffen.

Kunden bereit für bevorzugte Features zu zahlen

Doch wie steht es um die Zahlungsbereitschaft der Kunden bezüglich smarter Features? Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Endkunden bis zu 20 Prozent mehr bezahlen, wenn die bevorzugten Features darin enthalten sind. „Bei der Zahlungsbereitschaft für Service hingegen ist das Interesse zurückhaltender“, führt Geitmann weiter aus. Außerdem sei eine deutliche Mehrheit dazu bereit, ihre Daten zu teilen, wenn sie dafür einen Service erhalten.

Interesse der Fachhändler an SmartHome-Produkten groß

Zusätzlich befragte der BAS.T über seine Mitglieds unter neh men die Fachhändler. Wichtig waren dabei u.a. die Fragen: Wer vertreibt und bietet SmartHome-Produkte aktiv an, was sind Hemmnisse und was Treiber, wie sind die Erwartungs haltungen des Kunden und welche Schulungsbedarfe gibt es? Der Befragungszeitraum war von Oktober 2020 bis Janu ar 2021. Laut Umfrage beschäftigen sich 50 Prozent der Fach händler seit mehreren Jahren mit SmartHome-Pro duk ten, 35 Prozent seit dem Jahr 2019, neun Prozent bislang gar nicht, streben es aber an und sechs Prozent lehnen es ab. „Wir haben also insgesamt 94 Prozent der Fachhändler, die smarte Produkte vertreiben“, betont Geitmann. Zudem stellte sich heraus, dass ein Teil der Kunden sich beim Kauf von SmartHome-Produkten vorab festgelegt hat und diese wissen, was sie wollen. Andererseits gebe es jedoch auch Kunden, die ergebnis- bzw. beratungsoffen seien. „Das häufigste Problem, mit dem sich der Fachhandel konfrontiert sieht, sind Installationsprobleme. Auf dem zweiten Platz folgen die Sicherheitsbedenken der Kunden“, sagt Geitmann. Weitere Fragen umfassen etwa Updates sowie die fehlende Unterstützung bei der Integration in das eigene SmartHome-System. „Hier muss ein Umdenken stattfinden. In der Ver gangenheit installierte der Torexperte nur das Tor“, erklärt Geitmann. „Heute müssen wesentlich mehr Maßnahmen betrachtet werden.“ Der Fachhändler sei der erste Ansprech partner und potenzielle Käufer sollten sich aktiv mit dem Thema SmartHome beschäftigen, da sich dort in den kommenden Jahren sicherlich weitere Geschäftsfelder etablieren.

CE-Kennzeichnung von Brandschutztoren

Am 1. November 2019 wurde europaweit die einheitliche CE-Kennzeichnung von Brandschutztoren eingeführt, stieg Dr. Claus Schwenzer in seinen Vortrag ein. „Mein Eindruck ist jedoch, diese Kennzeichnung hat sich bislang in der Praxis noch nicht so richtig herumgesprochen.“ Seit dem 1. No vem ber 2019 bestehe der Zwang, Feuerschutz- und Rauch schutz tore ausschließlich CE-gekennzeichnet nach der Produktnorm für Tore, der DIN EN 13241 und der DIN EN 16034, zu verbauen. Gleiches gelte bei den Feuerschutz- und Rauchschutzaußentüren, die nach DIN EN 14351-1 und DIN EN 16034 in den Verkehr gebracht würden. Doch was hat sich durch die neue CE-Kennzeichnung geändert? Ein Beispiel: Das Tor, welches früher T30 hieß, ist heute mit der Bezeichnung EI230C2Sa versehen. „Das E steht für den Raum abschluss, das I für Isolierung beziehungsweise die Wärmedämmung“, erklärt Schwenzer. Weiter gehe es mit der 2, die den Index darstelle, wie weit von der Zarge entfernt die Temperatur gemessen und bewertet wird. Dabei entspricht der Index eins laut dem Experten einem Abstand von 25 Millimeter und die Zwei einem Abstand von 100 Milli meter. „Die anschließende 30 steht für 30 Minuten, das C (closing) impliziert selbstschließend und die Zwei steht für die Klasse, welche in unserem Beispiel bei 10.000 Zyklen liegt“, betont Schwenzer. „Sa steht für die Rauchschutztemperatur, wobei a die Umgebungstemperatur ist. In diesem Beispiel liegt die Umgebungstemperatur bei 20 Grad.“ S200 entspreche einer Temperatur von bis zu 200 Grad.

Tabelle als Übersetzungswerkzeug

Damit sich die Fachbetriebe in der Praxis leichtertun, stellt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Muster-Ver waltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) auf ihrer Webseite als Tabelle zur Verfügung. Diese übersetzt die bauaufsichtlichen Anforderungen und die in Deutschland verwendeten Ausschreibungsbegrifflichkeiten in die europäische Klassifikation. Schwenzer wies in seinem Vortrag nochmals explizit darauf hin, dass in Deutschland diese klassifizierten Eigenschaften von beiden Seiten zu erbringen seien. Außerdem empfiehlt der Experte den Fachbetrieben, sich die Tabelle einmal im Jahr neu herunterzuladen, um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Wie in seinem Einstieg erwähnt, sei das Thema bislang noch nicht bei allen Stellen angekommen. „Man liest oft noch die alten Anforderungen – auch bei Ausschreibungen“, betont Schwenzer. „Aber wenn der Kunde ein T30 Tor will und wir ein EI230C2Sa verbauen, ist das rein rechtlich gesehen nicht das Gleiche“, betont er weiter. Des halb rate der BVT den Verbauern, diesen Punkt aufgrund des Zivilrechts klarzustellen. Grundsätzlich erfülle das Tor die baurechtlichen Gegebenheiten, der Kunde be komme aber nicht das Gleiche, was er bestellt habe. „In Brandschutzkonzepten sollten immer die bauaufsichtlichen Begriffe und nicht die Klassifikationsbezeichnungen Verwendung finden.“ Außerdem muss die CE-Kennzeichnung derzeit nach zwei Produktnormen erfolgen, der DIN EN 13241 (Produktnorm für Tore) und DIN EN 16034 (Produktnorm für Brandschutzabschlüsse).

Neue Prüfkörper für Tore

Nick Klause von Aso sprach über die neuen Anforderungen, die mit der DIN EN 12435:2017 einhergingen. Die im Jahr 2017 erschienene Norm hat einen neu eingebrachten Prüf körper integriert, dessen Maße 120 mal 120 auf 500 Milli meter betragen. Die Norm legt die Anforderungen und Prüf verfahren hinsichtlich der Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore und Schranken, die für den Einbau im Zugangs bereich mit Personenverkehr vorgesetzt sind, fest. Darin sind Gefährdungen, Sicherheitseinrichtungen und zulässige Be triebs kräfte niedergeschrieben. Die DIN hat den Stand 2017 veröffentlicht. „Die Einhaltung der Anforderung ist das obers te Gebot“, betont Klause. Er ging dabei auf die Abschnitte 5.22 und 6.22 ein, in denen es um die mögliche Gefährdung von Mitfah ren den auf den Toren geht. „Das Ziel der Norm ist es, Personen, die auf den Toren mitfahren können, zu schützen“, sagt Klause. Wann ist jedoch das Mitfahren auf dem Tor gegeben? Das sei erstens dann möglich, wenn die Ein dring mög lich keit mit einer Prüf sonde durch Öffnung im Torflügel von mehr als 20 Millimeter vorhanden ist, zweitens, wenn die Nei gung auf der Oberseite weniger als 18 Grad zur Horizontalseite beträgt, und drittens, wenn vorstehende Teile zum Darauf stellen vorhanden seien. Ist be reits eine dieser Möglich keiten gegeben, ist laut Klause nachzuprüfen, ob der Prüfköper beim Öffnen des Tores erfasst wird. Die genaue Beschreibung erfolgt im Ab schnitt 6.2.2, welcher u.a. die Gefähr dung durch Quetschen und Scheren bei mitfahrenden Personen enthält. „Dieses Prüfstück muss sowohl beim Öffnen als auch beim Schließen des Tores vor Erreichen einer ge fähr lichen Stelle erkannt werden“, erklärt Klause. Wich tig sei dabei, die zulässigen Betriebskräfte einzuhalten. Klause stellte dabei u.a. ein Schiebetor mit Por tal und zu sätzlichem Antriebs ge häuse, Schnell falttor sowie Schiebetor ohne Füllung im hinteren Bereich vor und erörterte Lösungs ansätze, um Per sonenschaden zu vermeiden und auch den Prüfköper zu erfassen. Daraus leitete er Aufgaben für Her steller und Inverkehrbringer ab. Dabei sei laut Klause wichtig, die Tor konstruktion zu überprüfen. „Ist das Mitfahren nicht möglich, muss die Dokumentation diese Überprüfung schrift lich enthalten. Andernfalls ist mit Hilfe des Prüfstücks zu testen, ob dieses rechtzeitig erkannt wird, um ggf. eine technische Lösung erarbeiten zu können“, betont Klause.

Weitere Vorträge zum Thema Tore sind auf der Plattform der R+T digital anzusehen.