Jetzt beim Kauf der Verschattung sparen Steuerliche Förderung für Sonnenschutz vor Fenstern und Türen

Deutschland steht vor der Herausforderung, die EU-Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen. Eine Maßnahme auf dem Weg dahin ist die finanzielle Förderung von Sonnenschutzeinrichtungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Warema unterstützt mit passenden Produkten und speziellen Services.

Aktuell gibt es zwei Fördermöglichkeiten für Sonnenschutzprodukte: die steuerliche Förderung und das Teilprogramm Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). - © Warema

Sommerlicher Wärmeschutz verhindert, dass die Sonnenstrahlen durch die Glasscheiben ins Innere dringen und die Räume sich übermäßig aufheizen. Durch die Förderung bestimmter Verschattungen will die Bundesregierung unnötige Kühlenergie vermeiden und somit Treibhausgasemission reduzieren.

Zwei Fördermöglichkeiten für geeigneten Sonnenschutz

Aktuell gibt es zwei Fördermöglichkeiten für Sonnenschutzprodukte, wie Warema detailliert erläutert: die steuerliche Förderung und das Teilprogramm Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Sowohl Produkte als auch Gebäude müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, damit die jeweilige Förderung zustande kommt. Für die BEG ist u.a. wichtig zu wissen, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Zudem ist es zwingend erforderlich, einen Energieberater einzubinden, der den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbringt. Zudem gilt die Förderung nur für Gebäude in Deutschland.

Um die BEG-Förderfähigkeit eines Projektes prüfen zu können, hat Warema einen digitalen Förderassistenten (www.warema.de/foerderung) entwickelt, der alle notwendigen Unterlagen und den ansonsten aufwendigen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 erstellen könne.

Jetzt noch nachträglich Förderung beantragen

Für die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen zu eigenen Wohnzwecken § 35c EStG gelten zum Teil andere Bedingungen als für die BEG. Positiv ist, dass jeder förderfähige außenliegende, sommerliche Wärmeschutz, der 2021 bereits montiert wurde, nachträglich noch gefördert werden kann. Die steuerliche Förderung durch das Bundesfinanzministerium greift beim Ersatz oder erstmaligen Einbau von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Das bedeutet, der Sonnenschutz muss sich außen vor einem Fenster oder einer verglasten Tür befinden, verstellbar und motorisch betrieben sein. Hierin unterscheiden sich die Voraussetzungen nicht von der BEG. Zudem ist erforderlich, dass es sich um ein Wohngebäude handelt, das mindestens zehn Jahre alt ist und sich in der EU befindet. Die Förderung erhalten können nur die Eigentürmer des Gebäudes, wenn sie dieses selbst zu Wohnzwecken nutzen.

Reduzierung der Steuerschuld

Um die steuerliche Förderung zu beantragen, müssen verschiedene Nachweise erbracht werden, welche die Förderfähigkeit des Projekts bestätigen. Diese sind: der Herstellernachweis, der die Eignung des Produkts belegt, der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, vorhabenbezogene Rechnungen, Nachweise über geleistete Zahlungen und die Fachunternehmererklärung über die Montage.

Von maximal 200.000 Euro einmal in zehn Jahren pro Gebäude fördert das Bundesfinanzministerium 20 Prozent, also im Höchstfall 40.000 Euro. Der Betrag wird durch die Reduzierung der Steuerschuld über drei Jahre hinweg ausgeglichen; in den ersten beiden Jahren um jeweils sieben Prozent des Förderbetrags, im dritten Jahr um sechs Prozent.

In wenigen Schritten zur Förderung

Der Weg zur steuerlichen Förderung sieht so aus, dass der Eigentümer, der gleichzeitig auch Nutzer des Gebäudes ist, sich beim Fachhändler beraten lässt und dort den Sonnenschutz erwirbt. Der Fachhändler montiert anschließend das Produkt und erstellt für den Kunden die Rechnung und die Fachunternehmererklärung. Der Steuerberater erhält diese Unterlagen zusammen mit den Überweisungsbelegen und übergibt sie ans Bundesfinanzministerium, das die Steuerschuld entsprechend reduziert.