Schadensfall 9/2015 Manche mögen’s heiß – der Antrieb sicher nicht

Was nicht passt, kann der beste Handwerker nicht passend machen: Diese klare Botschaft zeigt der vorliegende Fall. Wer das trotzdem versucht, muss Lehrgeld zahlen und schiebt die nötige Lösung nur auf die lange Bank.

Im Zwischenraum von inneren und äußerem Fenster mussten die Antriebe der Rollos Temperaturen zwischen 60 und 80 Grad Celsius standhalten. - © Hochmuth

In einem Einfamilienhaus hatte eine Fachfirma Holz/Aluminium-Fenster in Kastenfenster-Konstruktion eingebaut. In den Zwischenräumen des inneren und äußeren Fensters schützten Innenrollos mit 24-Volt-Antrieb vor Sonneneinstrahlung. Per Befestigungswinkel hatten die Handwerker die Rollos an einem oben laufenden Brett verschraubt.
Der Rollostoff war direkt an die Welle geklebt. Zur Zwangsbelüftung des Sonnenschutzes im Zwischenraum hatten die Verarbeiter die Dichtungen der Außenfenster zum Teil ausgeschnitten. Die Endkunden hatten sich immer wieder über nicht funktionsfähige Rollo-Behänge beschwert.

Schadensbild

Beim Fenster im Hauswirtschaftsraum hatten die Monteure ein Rollo in den Maßen 670 mal 950 Millimeter verbaut. Die Endleiste hatte in der gesamten Holz-Nut fünf Millimeter Platz, und am oberen sowie unteren Flügel hatten die Handwerker die Dichtungen zu zirka zwei Drittel entfernt. Beim Fahren blieb der Sonnenschutz schräg an der Endleiste hängen. Auch bei einem Badfenster blieb das Rollo in der Bewegung an der Endleiste hängen. Ein ähnliches Bild zeigte das Rollo im Treppenhausfenster, das schräg an der Endleiste verlief. Im Schlafzimmerfenster lief der rechte Behang unten auf und schlug Wellen. In einem Kinderzimmer verlief der Stoff rechts schräg nach unten, das linke Rollo warf im unteren Bereich Knickfalten.

Schadensanalyse

Die Führungsnut des Fensters im Hauswirtschaftsraum war zu eng ausgeführt, deshalb verklemmte sich das Rollo beim Fahren immer wieder. Für den auflaufenden Rollo-Behang im Schlafzimmer zeichnete eine verstellte Endlage des Motors verantwortlich. Deshalb lief der Behang aus der seitlichen Führungsnut. Die Motoren und Steuerungen funktionierten bei vielen Fenstern nicht mehr einwandfrei. Bei direkter Sonneneinstrahlung stellte der Gutachter 60 bis 80 Grad Celsius im Raum zwischen dem inneren und äußeren Fensterflügel fest. Die an den Elementen zum Teil abgetrennten Dichtungen zur Zwangsbelüftung erfüllten ihren Zweck nicht. Weil die Fenster trotz der unterbrochenen Dichtungen effektiv schlossen, blieb die heiße Luft im Zwischenraum und schädigte die Sonnenschutzanlage. Ein unten eingebautes Edelstahlblech heizte die Konstruktion zusätzlich auf.

Hintergrund

Die verbauten Rollos mit Elektromotoren eigneten sich aufgrund der hohen Temperaturen zwischen dem inneren und dem äußeren Flügel nicht für die eingebaute Kastenfenster-Konstruktion. Der Hersteller hatte die Verwendung seines kabelgebundenen Motors für eine versiegelte Doppelverglasung in der Produktbeschreibung untersagt.

Lösung

Als Lösung schlug der Fachmann den Einbau eines Be- und Entlüftungssystems zwischen dem inneren und äußeren Fenster vor. Aus seiner Sicht ließen sich die hohen Temperaturen im Zwischenraum und die unzureichende Lüftung mit den zum Teil ausgeschnittenen Dichtungen der Fenster ohne eine leistungsfähige, eigenständige Lüf -
tungsanlage nicht in den Griff kriegen.