Schadensfall 4/2017 Der Fehlerteufel steckt im Detail

Die Nachrüstung von Funkantrieben bei Rollläden kann den Komfort für Endkunden steigern; allerdings sollten die beauftragten Handwerker sich Gedanken über die veränderte Gesamtkonstruktion machen. Was passiert, wenn der Unternehmer nicht auf Details achtet, zeigt dieser Fall als Paradebeispiel.

Durch die fehlenden Arretierungen hatten sich die Lamellen verschoben und behinderten die Fahrt des nachgerüsteten Antriebs. - © Santner

Im vorliegenden Fall flatterte dem Unternehmer ein Auftrag ins Haus, bestehende Vorbaurollläden mit einem Funkantrieb aufzurüsten. Die Anlagen hatte der Nutzer vorher zirka zehn Jahren ohne Probleme per Hand mit Gurt bedient. Um Schmutz auf der Baustelle zu vermeiden und die Montage schneller zu erledigen, einigten sich Handwerker und Auftraggeber auf die Funkvariante, mit Einzelbedienung und übergeordnet mit Funkfernbedienung inklusive Zeitsteuerung für Komfort und Effizienz. Mitarbeiter der ausführenden Firma montierten die Behänge ab, brachten sie ins Werk und bauten dort die Antriebe ein.

Schadensbild

Nachdem sie die fertigen Rollläden beim Kunden wieder eingebaut hatten, zeigten sich gleich mehrere Schwierigkeiten: Die Rollladenbehänge schlossen teilweise nicht komplett, und an mehreren Stellen fiel Licht zwischen den Lamellen in die Räume. Bei einem Element zeigte sich oben beim Behang ein Lichtschein. Die Anlagen blieben bei der Fahrt andauernd stecken und der Nutzer konnte sie nicht zuverlässig in die untere Endposition fahren.

Schadensanalyse

Vertreter des ausführenden Betriebs unterstellten dem Kunden als Antwort auf dessen Fragen zu den Schwierigkeiten, die Anlagen nicht richtig zu bedienen und die Behänge nicht ausreichend zu reinigen. Bei der Besichtigung fiel dem Sachverständigen sofort auf, dass bei den Anlagen alle Arretierungen fehlten. Der Lieferant hatte also versäumt, die Lamellen vor dem seitlichen Verschieben zu sichern. Deshalb blockierten die verschobenen Lamellen den Behang beim Abrollen. Logische Folge: Der Kunde hatte keine Chance, die untere Endposition anzufahren. Durch die mangelhaft abgestimmte Gesamtkonstruktion handelte sich der Montagebetrieb ein weiteres Problem ein: Er hatte die Motoranschlussleitungen seitlich im Kasten nach hinten geführt, und durch die Drehbewegung der vorstehenden Lamelle scheuerte diese. Die schadhaften Leitungen erhöhten die Gefahr, einen Kurzschluss
auszulösen. Dem Gutachter fielen beim Termin vor Ort weitere Fehler beim Einbau auf, zu kurze bzw. zu lange Wellen, fehlende Motorlager und falsch eingesetzte Teleskope.

Hintergrund

Nach der Richtlinie TR 102 des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) müssen Fachbetriebe sicherstellen, dass die Rollladenstäbe sich nicht gegeneinander verschieben können und die Funktion nicht beeinträchtigen. Da die Rollläden zehn Jahre mit Gurt funktioniert hatten, ging der Gutachter davon aus, dass der Betrieb die Arretierbleche im Zuge des Umbaus auf Elektroantrieb ausgebaut hatte.

Lösung

Im Ergebnis musste der betreffende Unternehmer die Anlagen abbauen, die Wellenlängen an die Antriebe anpassen, die Arretierbleche einbauen oder die Behänge als Alternative seitlich arretieren. Bei der Wiedermontage musste er die Antriebe dann so einstellen, dass kein Licht mehr durch den Behang fällt und kein Streulicht mehr im Kasten auftritt. Zusätzlich ersetzte der Betrieb die schadhafte Anschlussleitung und tauschte den Antrieb.