Neue Handlungshilfen Corona-Hygienekonzept für das Unternehmen erstellen

Als Unterstützung für Unternehmen der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) Handlungshilfen zur Erstellung eines Hygienekonzepts veröffentlicht. Jedes Unternehmen muss derzeit, aufgrund der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen.

BG Bau stellt Handlungshilfe zur Erstellung eines Hygienekonzeptes zur Verfügung. - © Jan-Peter Schulz, BG Bau

Das Hygienekonzept soll dabei erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 12. März 2021 vor.

Handlungshilfen als Erleichterung

Die zwei neuen Handlungshilfen der BG Bau beinhalten eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren. In der Übersicht ist zudem erfassbar, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen. Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:

  • Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen
  • Lüftungsregeln für Arbeitsräume
  • Abstand halten
  • Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz
  • Arbeitsplatzhygiene (auch Pausen- und Sanitärräume)
  • Persönliche Hygiene
  • Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall
  • Schnelltests
  • Informationen der Beschäftigten

Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.

Zunächst befristete Verordnung

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz. Hier stehen die beiden Handlungshilfen für Bauwirtschaft und Gebäudereinigung zum Download zur Verfügung. Zudem hat die BG Bau eine zusätzliche Erläuterung zum Corona-Hygienekonzept verfasst.