Schadensfall 10/2019 Bequemlichkeit ist teuer

Zeit ist Geld – das dachte sich wohl ein Fachbetrieb, als er beim Einbau neuer Vorbauelemente einfach die vorhandenen Gurtlöcher verwendete. Nicht der einzige Fehler, der ihm unterlief. Die Quittung: Nachbesserungsarbeiten in Höhe von 12.000 Euro.

Die Rollladenkästen waren press in die Laibung eingesetzt. - © Hochmuth

Ein Ehepaar hatte an seinem Wohnhaus mehr als ein Dutzend neuer Vorbaurollläden montieren lassen. Mit der Arbeit des ausführenden Metallbaubetriebs waren die Auftraggeber allerdings nicht zufrieden.

SCHADENSBILD

Die Mängelliste ist umfassend. Ein kleiner Auszug: Nach Angaben der Bauherren sind sämtliche Rollläden schwergängig. Alle Revisionsdeckel weisen Beulen und Dellen auf. Die Rollladenkästen habe der Fachbetrieb ferner mit Gewalt teilweise press eingesetzt, so dass an mehreren Stellen die Natursteingewände beschädigt seien. Zu guter Letzt beschwerten sich die Eheleute über die ihrer Meinung nach zu lauten Laufgeräusche bei der Bedienung. Der Fall landete vor Gericht. Der hinzugezogene Sachverständige stellte beim Vor-Ort-Termin fest, dass die Laufgeräusche beim Bedienen der Rollläden für die verwendete Art von Vorbaurollläden normal sind. Damit hören die guten Nachrichten für den ausführenden Betrieb aber auch schon auf. Denn bis auf zwei Rollläden, so das Fazit des Experten, habe das Unternehmen sämtliche Elemente nicht fachgerecht montiert.

SCHADENSANALYSE I

Schwergängig sind die Rollläden aufgrund der falschen Gurtdurchführung von der Gurtscheibe zur Gurtumlenkung. Zum Verhängnis wurde den Monteuren dabei, dass sie die Bohrlöcher der vorhergehenden Rollläden übernommen haben. Das Problem: Bei den alten Vorbaurollläden handelte es sich um sog. Rechtsroller, die ihr Bohrloch weiter oben am Fenster hatten. Die nun montierten linksrollenden Elemente haben den Gurtauslass dagegen im unteren Teil der Gurtscheibe, so dass der Fachbetrieb für eine optimale Gurtdurchführung – und einen leichteren Lauf ohne Reibung – ein neues Loch mindestens 45 Millimeter weiter unten hätte bohren müssen. Die Folge der Bequemlichkeit: Durch das erhöhte Gurtloch kommt es zu einem zu starken Abrieb des Rollladengurts, auch ist der Kraftaufwand doppelt so groß.

SCHADENSANALYSE II

Des Weiteren stellte der Sachverständige fest, dass alle Rollladenkästen press und ohne Luft in die seitlichen Laibungen eingesetzt sind, so dass das seitliche Spiel der Vorbaurollläden von zehn Millimeter erheblich eingeschränkt ist. In mehreren Räumen kam es zu Beschädigungen an den seitlichen Natursteingewänden. Das Mauerwerk war an der Bedienseite ausgebrochen, der Rollladengurt gegen Umwelteinflüsse ungeschützt. Zudem wiesen einige Revisionsdeckel Beulen und Dellen auf. Der Grund: Bei sommerlichen Temperaturen kommt es an den Kästen, die direkt press an der Laibung sitzen, zu enormen Verbiegungen an den Revisionsblenden. Da der Eigentümer des Wohnhauses weiters keine Bedien-, Montage- und Wartungsanleitung für die Vorbaurollläden erhalten hat und auch keine Windwiderstandsklasse ermittelt wurde, sind die Vorbaurollläden mit der Windwiderstandsklasse null zu bewerten und dürfen daher nicht betätigt werden.

LÖSUNG

Zusammengefasst: Die genannten Mängel entstanden durch die nicht fachgerechte Montage der Vorbaurollläden. Der Betrieb hatte sie zu press gemessen, so dass sie nicht die erforderliche Luft haben, um ungehindert in den seitlichen Führungsschienen zu laufen. Zudem wurden die vorhandenen Gurtlöcher verwendet, obwohl diese für rechtsrollende Vorbauelemente gebohrt waren. Die Rollladengurte schleifen an den Rahmen der Kunststofffenster und sorgen für einen schnelleren Abrieb. Ebenso fehlt die seit 2013 erforderliche CE-Konformitätserklärung.
Die Empfehlung des Gutachters war absehbar: Um einen dauerhaften und einwandfreien Lauf sämtlicher Vorbaurollläden zu gewährleisten, sind die bereits montierten Elemente auszubauen und durch neue, schmälere zu ersetzen. Diese sollten mindestens fünf Millimeter Luft nach links, rechts und oben haben. Sämtliche bestehenden Bohrlöcher sind von einem Fensterbau-Fachmann zu schließen. Beschädigungen am Rahmen soll dieser mit einem mindestens 50 Millimeter breiten Kunststoffstreifen abdecken. Die entstandenen Schäden an den Laibungen sind durch einen Steinmetz zu beheben. Für sämtliche Arbeiten veranschlagte der Sachverständige einen Betrag von mehr als 12.000 Euro.