Bonus bis März 2022 verlängert Corona-Sonderzahlung auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Regelung wurde bis März 2022 verlängert. Ein Steuerberater erläutert, inwieweit sie auch für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt.

Steuerberater Roland Franz
Steuerberater Roland Franz sieht im Rahmen von Betriebsprüfungen ein großes Konfliktpotential. - © Roland Franz & Partner

Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass einem Gesellschafter-Geschäftsführer ebenfalls Beihilfen und Unterstützungen bis 1.500 Euro befristet steuer- und auch sozialversicherungsfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise zufließen können.

Massive Hürde des Gesetzgebers

„Der Gesetzgeber hat allerdings für Gesellschafter-Geschäftsführer eine massive Hürde errichtet, die unseres Erachtens bei Betriebsprüfungen zu Problemen in Bezug auf verdeckte Gewinnausschüttungen führen wird“, sagt der Experte. Denn aus dem Bundesministerium heißt es hierzu: „(...) dass es sich als rechtfertigender Anlass um eine steuerfreie Beihilfe bzw. Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit durch die Corona-Krise handeln muss.

Was bedeutet das für die Praxis?

Darüber, wie die Dokumentation einer zusätzlichen Belastung aussehen soll bzw. könnte und was konkret eine zusätzliche Belastung darstellt, schweigt sich das Ministerium aus. „Wir sehen im Rahmen von Betriebsprüfungen ein großes Konfliktpotential, denn bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann die Zahlung von steuerfreien Beihilfen oder Unterstützungen leicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. In diesem Fall scheidet die Steuerfreiheit sowie eine mögliche Sozialversicherungsfreiheit aus“, erklärt Franz.