Schadensfall 5/2017 Top eingebaut und trotzdem ein Problem im Streitfall

Manchmal montiert der Handwerker sein Werk perfekt und ist im Streitfall am Ende doch der Dumme. Bei der Toranlage im vorliegenden Fall kostete eine kleine Unachtsamkeit den Unternehmer Geld für den Austausch eines Motors und schlug eine Delle in seine Reputation.

Der Motorkopfdeckel eines Antriebs zeigte Bruchspuren. - © Müller

Bei seinem Kunden hatte ein Handwerker eine zweiflügelige Drehtoranlage installiert, die er mit einer Doppelstabzaunanlage zur Absicherung des Grundstücks kombinierte. Nach einiger Zeit des Einsatzes reklamierte der Auftraggeber den Bruch des Antriebskopfes der Anlage. Deshalb schlössen die Tore der Konstruktion nur unregelmäßig
und erfüllten nicht ihren Einsatzzweck. Als Ursache vermutete der Kunde eine Vorschädigung oder zu geringe Leistung der Motoren. Weil sich beide Seiten nicht auf eine Lösung einigten, ging der Fall zu Gericht.

Schadensbild

Der beauftragte Sachverständige nahm die Situation vor Ort unter die Lupe und traf auf eine installierte Toranlage mit zwei Hydraulikantrieben inklusive Steuerung per Funkhandsender im Automatikmodus. Zur Absicherung der Bewegung im Torbereich hatte der ausführende Unternehmer eine Steuerung mit integriertem Potentiometer sowie zwei in den seitlichen Pfosten eingebaute und aktive Einweglichtschranken eingesetzt. Im linken Flügel hatte er ein Elektroschloss mit Verriegelung nach unten montiert. Die
Montagemaße der Hydraulikantriebe stellte der Gutachter als korrekt ausgeführt fest. Alle Abmessungen, Diagonalen und die Gewichte der beiden Flügel zeigten keine Auffälligkeiten. Der Torbauer hatte Öffnungswinkel, Torruhe, Endanschläge und die Potentiometer richtig eingestellt und die gesamte Anlage wie aus dem Bilderbuch
montiert.

Schadensanalyse

Von der Tornutzung konnte der Schaden an einem Motorkopf also nicht stammen. Weder an den Antrieben noch an den Flügeln fand der Gutachter Kratzer oder Farbabrieb – ein Aufprall kam ebenso nicht in Frage. Wie konnte der Motordeckel am Drehbolzen nun gebrochen sein? Aus Sicht des Sachverständigen blieb nur die Möglichkeit, dass der Schaden beim Transport oder vor der Montage entstanden war. Fällt der Antrieb mit dem Kunststoffkopf aus Hüfthöhe auf einen harten Untergrund, kann das überlastete Bauteil platzen, ohne dass der Motorkörper Spuren einer Beschädigung zeigen würde.

Hintergrund

Im Gutachten führte der Sachverständige aus, dass er keinen Grund für die Annahme sehe, Antriebe und Steuerungssystem würden nicht zum installierten Tor passen. Die Motoren der strittigen Hoftoranlage öffneten und schlossen die beiden Torflügel bestimmungsgemäß und wiederholbar. Motor und Drehtoranlage hatte der Monteur
bestimmungsgemäß miteinander verbunden.

Fazit: Der Sachverständige stellte keinen Mangel an der Ausführung fest. Einen Transportschaden durch den Motorenhersteller konnte sich der Gutachter aufgrund der mustergültigen Verpackung nicht vorstellen.

Lösung

Im Ergebnis musste der Handwerker trotz einwandfreier Montage den Antrieb tauschen und die Kosten für die Anfahrt, das Bauteil sowie den Einbau tragen. Der Schaden am Motorkopf war eindeutig zu erkennen.