Handwerk wird besser gestellt Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts erzielt

Die Berichterstatter der im Bundestag vertretenen Fraktionen haben sich auf einen Kompromiss bei der Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts verständigt, der die Forderungen des Handwerks umfassend berücksichtigt, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) meldet. Das Gesetz wird voraussichtlich im März 2017 vom Bundestag verabschiedet.

Muss der Handwerker aufgrund von Mängeln des Lieferanten ein Element wieder aus- und einbauen, haben sie nach Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts einen Anspruch auf Erstattung der Kosten. - © Heiler

Nachdem sich die stellvertretenden Vorsitzenden der Regierungsfraktionen im Bundestag über politische Kompromisslinien verständigt haben, haben die Berichterstatter der Bundestagsfraktionen eine grundlegende Einigung erzielt. Der politische Kompromiss berücksichtigt laut ZDH in nahezu sämtlichen Punkten die Forderungen des Handwerks. Handwerker sollen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten erhalten. Bislang verwehrte die Rechtslage Handwerkern einen solchen Ersatz.

Ab 2018 in Kraft

Darüber hinaus erfasst der Anwendungsbereich des Gesetzes alle materialverarbeitenden Handwerksbetriebe. Der Gesetzentwurf sah dagegen eine Beschränkung auf Fälle vor, in denen Handwerker Material einbauen. Andere Tätigkeiten wie z.B. Maler- und Lackiererarbeiten waren ursprünglich nicht abgedeckt. Die Einzelheiten und konkreten Formulierungen, auch hinsichtlich des Bauvertragsrechts, werden nun zeitnah vom Bundestag erarbeitet. Es ist beabsichtigt, die Reform bis Ende März 2017 im Bundestag zu verabschieden. Aufgrund des Anpassungsbedarfs der Praxis soll die Reform erst zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.