Schadensfall 6/2016 Reden ist Gold, Schweigen kostet nachträglich Geld

Überlegt sich der Handwerker eine Lösung für die Anforderungen seiner Kunden, sollte er über möglich Vorteile und Nachteile mit dem Auftraggeber sprechen. Zieht er dagegen einfach sein Ding durch, kostet der nachträgliche Kommunikationsversuch aufgrund unweigerlicher Missverständnisse unnötig Zeit und Geld.

Trotz komplett geschlossenem Behang dringt an diesem Gebäude Licht durch den Rollladen. - © Rinn

Rollläden schützen vor Einbruchversuchen und vor neugierigen Blicken. Eine der Hauptaufgaben für diese Produktkategorie lautet allerdings: den Lichteinfall in Innenräume mit hohem Abdunklungsgrad senken. Wie viel Licht darf durch die komplett geschlossenen Rollläden noch ins Gebäude dringen? Um diese Frage entbrennt immer wieder ein Streit zwischen Kunde und R+S-Fachbetrieb. Im vorliegenden Fall montierte der beauftragte Handwerker Vorbaurollläden in linksrollender Variante nachträglich in die Laibung der Fenster eines Altbaus. Ohne vorhandene Aufdoppelung auf dem Fensterrahmen blickte der Nutzer von innen in die „Innereien“ des nach hinten offenen Rollladenkastens.

Schadensbild

Beim Termin vor Ort fand der Gutachter folgende Situation vor: Der Betrieb hatte einen Kasten aus stranggepressten Blenden eingebaut, die in der Praxis mehr Stabilität als rollgeformte Varianten bieten. Die Konstruktion bestand hier aus zwei Teilen: einer Winkelblende außen unten und vorne sowie einem Oberteil. Der optional erhältliche hintere Abschluss war nicht eingesetzt worden. Außer an dem Ausblick in den offenen Rollladenkasten störte sich der Auftraggeber am erheblichen Lichteinfall mit geschlossenem
Behang, für den er die Konstruktion verantwortlich machte.

Schadensanalyse

Beim rollgeformten Kasten als Linksroller kann der Fachmann den hinteren Abschluss nach Einschätzung des Sachverständigen nicht weglassen, weil er fester Bestandteil des Systems ist. Bei stranggepressten Systemen bietet die meisten Hersteller die Rückwand optional an. Dafür sprechen mehrere Gründe. Erstens montieren viele Fachbetriebe linksrollende Vorbaurollläden vor Aufdoppelungen, sodass der Abschluss wegfällt. Zweitens erreichen stranggepresste Kästen aufgrund ihrer Fertigungsweise ohne Rückwand ausreichende Stabilität und Verwindungssteifheit. Im Schadensfall ist ein solcher Linksroller raumseitig einfach zugänglich, wenn zum Beispiel ein Gurt reißt.
Als großer Nachteil zeigte sich im vorliegenden Fall der deutlich sichtbare Lichteinfall bei vollständig geschlossenem Rollladenpanzer. Bei der Abdunkelung handelt sich um eine elementare Funktion dieses Bauelements, die der ausführende Handwerker laut Gutachter auf technisch vermeidbare Weise eingeschränkt hat. Er schwerend kam hinzu, dass der Betrieb seinen Kunden nicht auf die Funktionseinbußen der speziellen Kastenbauweise hingewiesen hatte.

Hintergrund

Rollläden müssen nicht grundsätzlich absolut lichtdicht sein und komplett abdunkeln; das steht unter anderem in der Richtlinie TR 101 des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz (BVRS). Viele Betriebe berufen sich nach der Erfahrung des Sachverständigen auf diese Vorgabe und weisen entsprechende Reklamationen von Endkunden damit zurück. Das trifft nach Ansicht des Experten allerdings nicht auf jeden Fall zu. Rollladenkästen von Vorbaurollläden für die Sanierung fertigen die Hersteller meist aus rollgeformten Aluminiumblenden. Als Oberteil nutzen die Produzenten ein Winkelblech, das gleichzeitig die Funktion als Rückwand und als oberen Abschluss des Rollladenkastens übernimmt. Das ebenfalls als Winkel geformte Unterteil schließt den Kasten nach außen, vorne und unten ab – bei Rundkästen erfüllt die Rundblende diese Aufgabe. In diesem Fall wich die Konstruktion allerdings vom Standard ab.

Lösung

Zum Glück hatte der Handwerker in diesem Fall die Möglichkeit, das Problem schnell zu beheben: hintere Abdeckblenden auf Maß anfertigen und mit wenigen Handgriffen
montieren.