Schadensfall Ausgabe 7-8/2017 Mit Planung wäre das nicht passiert

Richtig montiert, spendet eine Wintergartenmarkise auf dem Dach angenehmen Schatten für die Nutzer. Wenn sich der ausführende Unternehmer allerdings nicht auf seine Aufgabe konzentriert, verdichtet sich die Montage zu einem Feuerwerk an Fehlern.

Der Markisenstoff rieb sich am Glasprofil auf. - © Hochmuth

Ein Unternehmer hatte auf dem Wintergarten seines Kunden im ersten Obergeschoss eine fünf Meter breite und fünf Meter lange Markise installiert, die der Kunde mit einem 230-Volt-Rohrmotor antrieb. Nach einigen Problemen in der Nutzung entschloss sich der Bauherr, in einem Privatgutachten die Ursachen für seine Beanstandungen
feststellen zu lassen. Damit beauftragte er einen ö.b.u.v. Gutachter, der die Situation vor Ort unter die Lupe nahm.

Schadensbild

Die seitlichen Halterungen der Führungsschienen hatten die Monteure direkt am Klemmprofil des Wintergarten-Glasprofils mit verzinkten Stockschrauben M8 sowie Unterlegscheiben und Muttern M8 aus verzinktem Stahl befestigt. Nach der Demontage der Muttern und Unterlegscheiben stellte der Gutachter fest, dass die Wintergartenmarkise oben 400 und unten 200 Millimeter zu kurz eingebaut war – das Dach war also nicht vollflächig verschattet. Zudem war die Anlage nicht lotgerecht montiert. Das Markisentuch zeigte sichtbare Schäden. Dazu kam ein weiterer Fehler: Sämtliche Befestigungswinkel hatten die Monteure nicht fachgerecht auf dem Wintergarten
installiert.

Hintergrund

Probleme kann einem Handwerksbetrieb nicht nur ein Fehler in der praktischen Arbeit bereiten: Nach der Montage müssen die Mitarbeiter dem Kunden die Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung aushändigen. Das zählt nach DIN EN 13561 zur Pflicht für den ausführenden Betrieb. In diesem Fall hatten sich die Experten diese Formalie gespart und zusätzlich auf die Anleitung zur Motorsteuerung und das Übergabeprotokoll verzichtet. Auch bei der Arbeit mit der Elektrik hatten sie sich nicht an die gesetzlichen Regeln gehalten und das Anschlusskabel für den Antrieb selbst umgelegt. Das hätte allerdings nur eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gedurft.

Schadensanalyse

Aufgrund des zu geringen Abstands zwischen Markisenstoff und der Glasscheibe des Wintergartens im Bereich der Profilverbindung hatte sich das Tuch zum Teil am Profil aufgerieben – es fehlte ein Stützrohr zwischen Glas und Stoff. Erschwerend kam hinzu, dass unbeschattete Glasstellen im Dach zu unterschiedlichen Temperaturen, einer ungünstigen Spannungsverteilung an der Glasscheibe und zu Schlagschatten führten. Diese Konstellation hatte Schäden an der Dachverglasung verursacht.

Lösung

Aus versicherungstechnischen Gründen empfahl der Sachverständige zunächst die Stilllegung der Anlage. Aufgrund der mangelhaften Montage sah er die Lösung im
Ausbau der Markise, im Tausch des beschädigten Tuchs und in der neuen Installation. Die alten Bohrlöcher musste der ausführende Betrieb ohne Einsatz von Silikon entfernen. Für die Ausführung veranschlagte der Gutachter den Einsatz eines Krans und eines Gerüsts mit Fangnetz. Laut Kostenschätzung kamen zirka 6.000 Euro auf den Auftragnehmer für die Beseitigung der Mängel zu. Matthias Heiler