Schadensfall 6/2017 Lange Leitung – nicht immer hat der Monteur gepennt

Fährt eine motorisierte Sicht- oder Sonnenschutzanlage nicht wunschgemäß, sucht der Endkunde den Fehler sofort beim Produkt oder beim Monteur. Dass hier allerdings noch eine ganz andere Quelle in Frage kommt, zeigt dieser auf den ersten Blick mysteriöse Fall.

Bei dieser Terrasse hatte der Kunde einen Zip-Screen mit Antrieb installieren lassen. - © Santner

Zip-Markisen liegen im Trend und sollten im vorliegenden Fall eine Terrassenöffnung abschließen. Allerdings dauerte der Spaß für den Endkunden nicht lange. Nach dem Einbau fuhr die Markise mit Reißverschlusssystem nicht immer in die gewünschte Position und stoppte nach kurzer Fahrt. Der R+S Handwerker beharrte auf seinem Standpunkt, er habe die Anlage korrekt eingefahren.

Der Auftraggeber gab an, die Anlage sei nach der Montage nicht gelaufen und er habe einen Elektrobetrieb mit dem fachgerechten Anschluss beauftragt. Weil sich die beiden Seiten nicht einigten, riefen sie das Gericht um Klärung an. Der Richter beauftragte daraufhin einen Gutachter aus dem Fachbereich Sonnenschutz und einen Kollegen aus dem Elektrogewerbe mit der Klärung der Schadensursache.

Schadensbild

Die beiden Sachverständigen nahmen die Situation vor Ort unter die Lupe und stellten immer wieder das gleiche Schadensbild fest: Beim Betätigen des Handsenders bewegte sich die Markise zirka 20 Millimeter nach unten und blieb dann stehen. Die Situation erinnerte an den Tippbetrieb bei Raffstores, um die Lamellenwende einzuleiten.

Schadensanalyse

Bei der Analyse stellten die Experten zwar leichte Montageungenauigkeiten fest, die allerdings nicht für das Problem verantwortlich sein konnten. Zu einem weiteren Ortstermin luden die Sachverständigen den Monteur, einen Helfer und den Elektromeister ein, den Antrieb zu demontieren, zu testen und, falls nötig, einen neuen Motor zu installieren. Nach dem Ausbau der Anlage hängten die Fachleute den Antrieb an ein Fahrkabel und fuhren den Behang Probe. Dabei stellten sie fest, dass sich der Zip-Screen ohne Einschränkung in beide Richtungen fahren ließ. Danach testeten sie die Anlage am festinstallierten Auslass und erlebten sofort die ursprünglichen Probleme.

Hintergrund

Der Sonnenschutz-Monteur gab an, die Anlage nach dem Einbau mit einer Einstell- und Probefahrt getestet zu haben. Dabei stellte er die Stromversorgung über ein Fahrkabel und eine Kabeltrommel her – ein Anhaltspunkt für die Gutachter, dass Probleme mit der Stromzuleitung der Grund für den Schadensfall sein konnten. Zudem fanden die Sachverständigen die Markise beim Ortstermin so angeschlossen vor, dass sie ein Fahrkabel an der Leitungspeit che nicht mehr anschließen konnten. Die Leitung wurde geklemmt und direkt in den Hausverteiler eingeführt.

Lösung

Nach einigen weiteren Messungen beim zweiten Ortstermin kamen die Gutachter zum Ergebnis, der Anschluss sei beschädigt, und ordneten die sofortige Stilllegung wegen Brandgefahr an. Bei Bedienung des Handsenders fiel die Spannung sofort von zirka 230 auf 190 Volt ab – ein klares Indiz für eine schadhafte Stromzuleitung. Es musste also eine neue Zuleitung her.