Auch reine Antriebshersteller müssen auf Sicherheit achten Gerichtsurteil: Antrieb und Tor müssen zusammenpassen

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M., das seit dem 21. Mai 2015 gilt, bringt eine Änderung für die Torbranche: Auch reine Antriebshersteller verantworten, dass die Komponenten Antrieb und Tor eine sichere Einheit bilden. Antriebshersteller Berner begrüßt diese Entscheidung.

Antriebshersteller müssen die Kraftentwicklung ihres Antriebs in Verbindung mit zugelassenen Torkonstruktionen messen. - © Berner

"Als reiner Antriebsspezialist hat sich Berner schon vor dem Frankfurter Beschluss gefragt: Können meine Produkte problemlos mit allen gängigen Toren kombiniert werden? Bleibt zu hoffen, dass diese Einstellung jetzt auf die gesamte Branche übergreift und Anwender dadurch sicherer leben", sagt Berner-Geschäftsführer Frank Kiefer.

Torbauer profitieren

Gemeinsam mit dem TÜV Süd führt das Unternehmen beispielsweise in seinem eigenen Prüfzentrum Kombinationsprüfungen für Torhersteller durch. Antriebe von Berner sind im Zusammenspiel mit den Toren entsprechend geprüft und zertifiziert. Für Käufer bedeutet das: Sie können sich darauf verlassen, dass die Produkte den Normen entsprechen. Wie gehabt, entsteht kein Sicherheitsrisiko, wenn Handwerker den Antrieb nach Vorschrift sachgerecht einbauen. Da hierbei nichts weiter beachtet werden muss, bleibt der Montageaufwand laut Kiefer gering. Hiervon profitieren Fachbetriebe und Torbauer.

Nicht auf Kosten der Sicherheit

"Wir sind nicht der einzige reine Antriebshersteller, der schon vor dem Urteil sichere Lösungen auf den Markt gebracht hat. Dennoch gibt es leider auch ‚schwarze Schafe’. Wir testen häufig die Antriebe von Wettbewerbern. Das Ergebnis: Viele halten die geforderten Werte nicht ein. Daher ist es gut, wenn nicht normenkonforme Produkte nun aus dem Markt verschwinden", sagt Kiefer. Das Unternehmen hofft, dass die Wettbewerbsverzerrung künftig geringer ausfällt. Wer nicht in dieses Thema investiert, könne natürlich günstiger anbieten. "Dies geht jedoch auf Kosten der Produktsicherheit und somit des Fachpartners sowie Bauherren", betont der Experte

Details des Urteils

Was genau beinhaltet das neue Urteil? Antriebshersteller im europäischen Raum müssen fortan sicherstellen, dass sie nur zueinander passende, nach der Tornorm geprüfte Tor-Antriebs-Kombinationen anbieten. Bei diesen sorgt der Antrieb dafür, dass das Tor beim Schließen die vorgegebenen Kraftwerte von maximal 400 Newton einhält. Berner erreicht diese Vorgaben durch die intelligente Abschaltautomatik der Antriebe. Sobald das Tor ein Hindernis berührt, stoppt es sofort und gibt es wieder frei.

Weitere Informationen zum Thema und Stimmen aus der Branche lesen Sie in einem Artikel der sicht+sonnenschutz-Ausgabe 9/2015.