Schadensfall 11-12/2015 Augen zu und durch – keine gute Idee in der Montage!

Zwei Dinge sollten Fachbetriebe beim Einbau von Fenstern mit Rollläden auf keinen Fall tun: was nicht passt, in jedem Fall passend machen bzw. nicht passende Maße ignorieren. In diesem Fall hatten sich die Monteure all das nicht zu Herzen genommen und ein Feuerwerk an Mängeln abgebrannt.

Der Vorbaurollladen ragte zirka 35 Millimeter als Sichtbehinderung in die Glasfläche hinein. - © Hochmuth

Die Auftraggeber eines Wohngebäudes monierten die Qualität der Montage von Fenstern und Rollläden über das gesamte Haus verteilt. Die Fenster und Vorbaurollläden waren nach dem Vorwurf der Hausherren zum Teil nicht richtig an das Mauerwerk angeschlossen und fehlerhaft abgedichtet. Die Rollladenkästen ragten aus dem Rahmenprofil und in die lichte Fläche der Fenster hinein. Zudem wären viele Montagelöcher nicht fachgerecht abgedeckt worden. Das Gericht beauftragte den Gutachter mit der Aufnahme und Beurteilung der Schäden und der Klärung ihrer möglichen Ursachen.

Schadensbild: Vorbaurollladen ragte in die Glasfläche hinein

Beim Ortstermin stellte der Fachmann eine Vielzahl von Fehlern fest. Im Erdgeschoss hatte der ausführende Betrieb an einigen Fenstern Vorbaurollläden mit ausgeschäumten Aluprofilen verbaut, deren Führungsschienen links und rechts 27 Millimeter in den Fensterflügel, an anderen Elementen gar bis zu 30 Millimeter hineinragten. Auf den Bohrlöchern der Führungsschienen fehlten Abdeckkappen. Der Rollladenkasten ragte in einem Raum 80 Millimeter in den geöffneten Fensterflügel hinein, in einem anderen Raum reichte der Kasten sogar 100 Millimeter weit in den Flügel. Selbst im geschlossenen Zustand sahen die Nutzer 40 Millimeter des Kastens durch das Fenster – an einem anderen Element ragte er 45 Millimeter in das Sichtfeld hinein. Die Rollläden liefen allerdings ohne Mängel nach oben und unten. Zur Abdichtung hatten die Installateure Silikon in unterschiedlichen Farben eingesetzt. Zwischen Mauerwerk und Rollladenkasten hatten sie nur Bauschaum verwendet und auf eine weitere Abdichtung verzichtet.

An der Rollladenführungsschiene eines Fensters löste sich die Gummidichtung am unteren Ende und ragte nach unten heraus. Zudem bewegten sich die Befestigungs- schrauben der Schiene. Ganze zehn Millimeter klafften an einem Fenster zwischen der Rollladen-Führungsschiene und der Wand. Dort konnte Wasser ungehindert, z.B. als Schlagregen, eindringen. Mehrere Rollläden waren zu schmal und drohten bei geringem Winddruck aus den Führungsschienen zu fallen.

Hintergrund: Fehlende Unterlagen

Für die Vorbaurollläden fehlten laut DIN 13659 die Windwiderstandsklassen und sämtliche Papiere wie die Montage- und Bedienungsanleitung. Diese Unterlagen hatte der ausführende Betrieb dem Gutachter nicht übergeben. Somit stufte der Sachverständige die Vorbaurollläden anhand der Liste des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz gemäß Windwiderstandsklasse 0 ein. Dies bedeutet, dass die Rollläden beim geringsten Wind nach oben eingefahren werden müssen. Für die Montage der Fenster gilt: Gemäß DIN 18355 sind Fenster dauerhaft schlagregendicht einzubauen. Laut EnEV muss der Fachmann den Anschluss dauerhaft luftundurchlässig ausbilden, wobei er zur Erreichung eines luftdichten Anschlusses nach DIN 4108-7 raumseitig eine umlaufende Abdichtung der Fuge zwischen Blendrahmen und Baukörper herstellt. Den zwischen den Dichtungsebenen verbleibenden Zwischenraum füllt der Monteur vollständig mit Wärmedämmstoff aus.

Schadensanalyse: Rollladen-Führungsschienen ohne Abdichtung zum Mauerwerk

Bei einigen Fenstern hatten die Monteure die Rollladen-Führungsschienen ohne Abdichtung zum Mauerwerk hin angeschraubt. Zwischen den Führungsschienen und dem Fensterrahmen befand sich nur PU-Schaum, der das Fenster aber nicht gänzlich umgab. Bei einem Element ragte die Führungsschiene direkt in die Wand hinein, die Verarbeiter hatten die Abdichtung komplett vergessen. Bei einigen Rollladenkästen hatten die Monteure falsches Silikon eingesetzt, das keine Haftung zum Mauerwerk entwickelte und Risse bildete, durch die Wasser in die Konstruktion und ins Mauerwerk eindrang. Viele Abdichtungsfugen hatten die Verarbeiter unfachmännisch ausgeführt, deshalb mussten die Fugen einmal pro Jahr geprüft werden. Das Loch für den Kurbelbeschlag hatten die Monteure zu klein gebohrt und an der Innenseite des Fensters bildete sich deshalb schwarzer Abrieb aus. In vielen Fällen passte die Ausführung der Vorbaurollläden nicht zu den Maßen der Fenster. Deshalb ragten Kasten und Führungsschienen ins Sichtfeld der Fenster und in den Fensterrahmen. An einem Element hatten die Monteure die Führungsschienen des Rollladens unsauber abgeschnitten und zu schmale Dimensionen verbaut.

Lösung: Ausbau aller Vorbaurollläden und Montage von Vorbaurollläden am Mauerwerk

Zum Schluss traf es den Montagebetrieb richtig hart: Er musste sämtliche Vorbaurollläden entfernen und die Löcher für die außen liegenden Kurbelgetriebe verschließen. Anschließend empfahl der Gutachter die Montage von Vorbaurollläden am Mauerwerk. Weil der geplante Kurbelantrieb aufgrund von befestigungstechnischen Gründen entfiel, rüsteten die Handwerker auf Empfehlung des Experten Motorantriebe mit Funktechnik nach. Obendrauf kamen die Kosten für ein notwendiges Gerüst während der Sanierung dazu. Insgesamt veranschlagte der Sachverständige mehr als 7.000 Euro für die Beseitigung der Mängel.