Schadensfall 2/2016 Auf die Details kommt es an

Elektrische Rollläden steigern den Wohnkomfort für den Nutzer – allerdings nur, wenn sie einwandfrei funktionieren. Klappern, Klopfen und Schleifen zählen nicht zum Anforderungsprofil, stellen sich aber bei unsachgemäßer Montage als unerwünschte Nebenwirkungen ein.

Der Rollladen hatte sich im Kasten zu groß aufgewickelt und die Aufhängefeder verdreht. - © Hochmuth

Der Gutachter sollte im konkreten Fall untersuchen, ob die in einem Einfamilienhaus eingebauten elektrischen Rollläden Mängel im Betrieb zeigten. Der Kunde hatte moniert, dass die Anlagen beim Öffnen und Schließen rattern, ausschlagen und ruckeln würden. Teilweise blieben die Behänge sogar stecken. Zusätzlich sollte der Fachmann die Kosten für etwaige Korrekturmaßnahmen schätzen und das Vorgehen für eine Sanierung erarbeiten.

Schadensbild

Beim Ortstermin stellte der Sachverständige an einem Behang Kratzspuren fest, die von der Rollladenwelle stammten. Die Anlage ratterte und ruckelte beim Fahren. Bei einem anderen Rollladen war der Einlauftrichter an den seitlichen Führungsschienen abgeschnitten. Ein weiterer Rollladen schleifte in Bewegung und blieb teilweise hängen. Hier ragten die seitlichen Führungsschienen in den Rollladenkasten hinein. Auf einem gesamten Stockwerk gaben die Rollläden beim Öffnen und Schließen Klopf- und Schleifgeräusche von sich. Bei den mittleren Führungsschienen fehlten die Einlauftrichter komplett. Sämtliche Führungsschienen hatten die Monteure zu groß für das eingebaute Profil dimensioniert.

Hintergrund

In dem Wohnhaus hatte eine Fachfirma weiße Kunststofffenster eingebaut und in die bauseitigen Rollladenkästen die Rollläden montiert. Für die breiteren Rollläden setzten die Monteure Aluminiumprofile mit einer Deckbreite von 42 Millimeter und einer Nenndicke von 9,3 Millimeter ein. Die schmäleren Rollläden aus Kunststoff-Profilen installierte der ausführende Betrieb mit einer Deckbreite von 55 Millimeter und einer Nenndicke von 14 Millimeter. Rohrmotoren mit einer Leistung von 230 Volt und 50 Hertz treiben
die Behänge an. Die anerkannten Regeln der Technik für die Montage solcher Produkte formulieren die Einbauvorschriften des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz (BVRS). Diese regeln gemäß der DIN EN 18073 sowie der DIN EN 13659 die Windwiderstandsklassen für Rollläden und die Bemaßung der Führungsschienen.

Schadensanalyse

An einem Fenster hatte das Aluprofil des Rollladens zu viel Spielraum bei einer Einstandstiefe von 19 Millimeter und einer Nenndicke von achteinhalb Millimeter. An dieser Anlage hatte die ausführende Firma zwei Rollladenwellen unsachgemäß mit einer Teleskopwelle verbunden – die Welle hing deshalb um 20 Millimeter durch. In einem Raum hatte die Montagefirma die seitlichen Führungsschienen zu lang gewählt – in einem weiteren Zimmer waren die mittleren Führungsschienen zu schwach befestigt, sie hielten die Lamellen nicht sachgemäß bei der Auf- und Abfahrt. Die Art und Weise des Einbaus und der Einstellung der Rollläden entsprach nach Einschätzung des
Sachverständigen nicht den anerkannten Regeln der Technik und der Einbauvorschrift des BVRS. Außerdem fehlte die CE-Kennzeichnung bzw. die Konformitätserklärung.

Lösung

Bei einem Rollladen musste die Welle ausgebaut und durch eine durchgehende Welle ersetzt werden. Zudem empfahl der Gutachter den Austausch der verkratzten Lamellen. Mehrere seitliche Führungsschienen musste die Montagefirma auswechseln und andere, bestehende Schienen fachgerecht befestigen. Im größten Raum blieben nur der
komplette Ausbau des Rollladens und die Kürzung der Lamellen in Höhe und Breite. Bei der Anlage in einem weiteren Raum war die Lösung der Ausbau von sechs Lamellen, die im Verhältnis zu den seitlichen Führungsschienen zu klein gewählt waren. Im Verlauf der Bestandsaufnahme ergab sich ein hübsches Sümmchen für die Korrektur aller
festgestellten Schäden: Auf 2.271 Euro kalkulierte der Fachmann die Reparaturkosten – natürlich zulasten des Montagebetriebs.